Datenschutz & EU KI Verordnung: Wie dürfen Juristen KI einsetzen?

Datenschutz & EU KI Verordnung: Wie dürfen Juristen KI einsetzen?

Interview mit Aurea Verebes
28 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat
In dieser Spezialausgabe des LTV Podcast spricht Patrick Prior mit
der Datenschutz- und KI-Expertin Aurea Verebes über den
rechtssicheren Einsatz von KI im juristischen Arbeitsumfeld.
Folgende Punkte wurden besprochen: 1. Datenschutz bei der Nutzung
von KI in Kanzleien: Kanzleien müssen klare Richtlinien für den
verantwortungsvollen Einsatz von Chatbots und KI-Tools erstellen,
einschließlich der Nutzung von Unternehmenskonten und der
Vermeidung personenbezogener Daten. Datenschutzfolgenabschätzungen
und die Pflege eines Verarbeitungsverzeichnisses sind ebenfalls
erforderlich. 2. EU KI-Verordnung und DSGVO: Die KI-Verordnung
(KIV) bezieht sich auf KI-Produkte und ihre
Transparenzanforderungen, während die DSGVO personenbezogene Daten
schützt. Beide Regelwerke greifen ineinander, aber die KIV
fokussiert sich mehr auf die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit
von KI-Systemen. 3. KI-Kompetenz in Kanzleien: Ab Februar 2025
müssen Kanzleien sicherstellen, dass Mitarbeiter, die mit KI
arbeiten, ausreichend geschult sind. Dies erfordert
maßgeschneiderte Schulungen, die den individuellen Wissensstand der
Nutzer berücksichtigen. 4. Kennzeichnungspflichten und Transparenz:
Es gibt Unsicherheiten darüber, ob juristische Texte, die teilweise
mit KI generiert wurden, als solche gekennzeichnet werden müssen.
Die Regelungen für Texte und kleinere KI-Beiträge sind noch in der
Entwicklung. 5. Langfristige Auswirkungen von KI auf Berufe: KI
wird kurzfristig bestimmte Aufgaben in der Rechtsbranche
automatisieren, insbesondere monotone Tätigkeiten. Dennoch bleibt
menschliches Eingreifen unverzichtbar, da KI derzeit keine
vollständige rechtliche Verantwortung übernehmen kann.

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