Biometrische Entschlüsselung von mobilen Geräten durch Ermittlungsbehörden

Biometrische Entschlüsselung von mobilen Geräten durch Ermittlungsbehörden

14 Minuten

Beschreibung

vor 18 Stunden
In der heutigen Folge beleuchtet Dr. Rosinus gemeinsam mit Dr.
Grzesiek die Befugnisse von Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit
dem Zugriff auf mobile Geräte von Beschuldigten. Dr. Grzesiek
erläutert, ob und wie Ermittlungsbehörden zwangsweise
verschlüsselte Geräte durch PIN-Code, Fingerabdruck oder Face-ID
entsperren dürfen. Dabei gehen sie auf die verschiedenen Ansichten
in Literatur und Rechtsprechung ein. Anschließend gehen sie auf die
Entscheidung des Landgerichts Ravensburg vom 14. Februar 2023 (11
Gs 69/23) ein. In dem zugrunde liegenden Fall hat die Polizei das
Smartphone eines Beschuldigten gegen dessen Willen mittels
Fingerabdrucks entsperrt und hierauf gespeicherte Daten im
Ermittlungsverfahren verwendet. Abschließend werfen sie einen Blick
auf mögliche zukünftige Entwicklungen in diesem Spannungsfeld
zwischen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz. Hier geht´s zur
Entscheidung des Landgerichts Ravensburg:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001538646 Hier
geht´s zur Folge Nr. 174 Die Telekommunikationsüberwachung nach §
100a StPO https://criminal-compliance.podigee.io/174-cr Hier geht´s
zur Folge Nr. 185 Die Online-Durchsuchung nach § 100b StPO
https://criminal-compliance.podigee.io/185-cr Dr. Rosinus im
Gespräch mit: Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei
Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und
berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des
IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr.
Mathias Grzesiek ist erreichbar unter
m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060.
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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