Autonews vom 25. Oktober 2024

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vor 3 Wochen

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute:  Timo Quernes - GSG = Garantie,
Sachmängelhaftung und Gewährleistung  


 


Kürzlich haben wir eine neue Themenreihe gestartet, bei der es
um den Gebrauchtwagenkauf geht. Dabei gibt es das eine oder
andere zu bedenken. Was passiert zum Beispiel, wenn der schöne,
neue Gebrauchte Macken hat?


Zum Thema GSG, meine Abkürzung für Garantie, Sachmängelhaftung
und Gewährleistung, bekommen wir Tipps von dem renommierten
Gebrauchtwagenhändler Timo Quernes, der seinen Autohandel in
Ruppach-Goldhausen in der Nähe von Montabaur betreibt.
  


Timo Quernes:   


Wir unterscheiden zwischen Sachmängelhaftung, Gewährleistung
und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf, d. h. Sie haben
grundsätzlich, wenn Sie beim Fachhandel kaufen, eine
Sachmängelhaftung, d. h. wenn Sie hinterher feststellen, dass ihr
Auto mit 50.000 km auf dem Kilometerzähler 250.000 km gelaufen
hat, dann haben Sie einen Sachmangel und dann können Sie das Auto
reklamieren oder zurückgeben.


Etwas schwieriger verhält es sich bei der Gewährleistung. Hier
heißt es besonders aufpassen, was Fristen angeht.   


Timo Quernes:   


Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist es so, der eigentliche
Gewährleistungszeitraum ist 24 Monate, dass dem Kunden
gewährleistet wird, dass die funktionierenden Teile bei der
Übergabe des Fahrzeugs 24 Monate weiterhin funktionieren müssen,
wobei man sagen muss, dass die meisten Autohändler den
Gewährleistungszeitraum auf zwölf Monate verkürzen. Das können
sie tun, in dem sie das in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen
vermerken und sich diese gegenzeichnen lassen vom Kunden. Das ist
gelebte Praxis und auch üblich.


Klar ist natürlich, dass ein Anspruch auf Gewährleistung für
Käuferinnen und Käufer natürlich nur besteht, wenn sie den Mangel
nicht selbst verursacht haben. Wer ein funktionsfähiges Radio aus
der Halterung reißt, kann sich natürlich nicht auf einen Mangel
berufen. Tritt ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auf, gilt die
gesetzliche Vermutung, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war,
der Käufer oder die Käuferin müssen das nicht beweisen. Kommen
wir abschließend zu dem wohl am meisten falschverstandenen
Begriff, der Garantie.   


Timo Quernes:   


Die Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung des
Händlers. Er schließt in der Regel eine Versicherung ab. Für
Garantieleistung, da geht es eigentlich nur darum, wenn Ihnen ein
Bauteil versagt, dann wird dieses defekte Bauteil im Rahmen der
Garantiebedingungen wie einer Versicherung erstattet oder nicht
erstattet oder zum Teil erstattet.



Die Tipps von Timo Quernes dürften Sie als Käufer natürlich
deutlich mehr freuen als einen Verkäufer. Vom Kauf von Privat rät
der Profi übrigens generell ab. Denn viele Privatverkäufe
erfolgen „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Und dann
schauen Sie bei Mängeln meistens in die Röhre.   


Alle Fotos: Was audio





 


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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20241025_kvp.mp3

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