"Digitale" Matrix-Führungskräfte - Im Betrieb als Arbeitnehmer zu berücksichtigen?

"Digitale" Matrix-Führungskräfte - Im Betrieb als Arbeitnehmer zu berücksichtigen?

Eine interessante Entscheidung des LAG Hessen zur Berücksichtigung von Matrix-Führungskräften im Betrieb
11 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Monat

Sind Matrix-Führungskräfte als Arbeitnehmer in
dem Betrieb zu berücksichtigen, in dem sie
Arbeitnehmer in fachlicher Hinsicht führen?
Damit musste sich das Landesarbeitsgericht
Hessen im Rahmen eines Wahlanfechtungsverfahren
befassen.

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