Wenn Arbeit krank macht – Was tun?

Wenn Arbeit krank macht – Was tun?

Arbeit kann krank machen, durch Lärm, Staub, Chemikalien und vieles mehr. Nicht nur die Gesundheit ist dann gefährdet – es drohen Kündigung und Geldprobleme. Eine Anerkennung als Berufskrankheit federt manche Folgen ab, doch der Weg dahin kann steinig ...
34 Minuten

Beschreibung

vor 4 Tagen
Arbeit kann krank machen, durch Lärm, Staub, Chemikalien und vieles
mehr. Nicht nur die Gesundheit ist dann gefährdet – es drohen
Kündigung und Geldprobleme. Eine Anerkennung als Berufskrankheit
federt manche Folgen ab, doch der Weg dahin kann steinig sein.
«Puls» zeigt das Dilemma Betroffener. Schicksalsschlag
Berufskrankheit Wer im Job erkrankt, hat Anspruch auf Hilfe: Die
Unfallversicherung des Arbeitgebers bezahlt Behandlungskosten,
hilft bei Arbeitsplatz-Anpassungen, Umschulungen oder richtet bei
Invalidität eine Rente aus. Um Leistungen zu bekommen, muss das
Leiden allerdings als Berufskrankheit anerkannt sein – was oft
nicht der Fall ist. Und selbst mit einer anerkannten
Berufskrankheit kann man in Not geraten. «Puls» zeigt das Dilemma
Betroffener. Schlecht geschützt: Vergiftet – Rente ja,
Schadenersatz nein David Francescato, 46, reinigte und versiegelte
jahrelang Oberflächen industrieller Anlagen. Die Schutzmassnahmen
gegen Staub und giftige Dämpfe waren, so weiss er heute, völlig
ungenügend. Was schliesslich zu einer systemischen Sklerodermie
führte. Die unheilbare Krankheit schädigt das Bindegewebe und damit
die betroffenen Organe wie Blutgefässe, Lunge, Nieren. Francescatos
Leiden wurde von der Unfallversicherung als Berufskrankheit
anerkannt, er erhält eine Invalidenrente. Um Schadenersatz vom
Arbeitgeber muss der Familienvater aber selbst kämpfen. Ekzeme
durch Desinfektionsmittel – Jobverbot, arbeitslos Lassen sich die
Auslöser einer Arbeitserkrankung beseitigen, können viele
Betroffene in ihren Job zurück. Doch das ist nicht immer möglich:
Die bald 60-jährige Claudine Volluz arbeitete als Pflegehelferin,
bis ihre Hände gegen den häufigen Kontakt mit Desinfektionsmitteln
rebellierten: Extreme Hautreaktionen beendeten ihr Berufsleben im
Pflegeheim. Denn die Suva anerkannte zwar die Berufskrankheit –
verordnete aber gleichzeitig auch ein präventives Berufsverbot, um
eine weitere Gefährdung zu verhindern. Es folgte eine Phase der
Umorientierung, abgefedert durch eine Entschädigung. Mit wenig
Erfolg: Claudine Volluz ist auf dem Arbeitsamt gelandet. Schutz am
Arbeitsplatz – Arbeitgebende in der Verantwortung Arbeitgebende
sind dafür verantwortlich, dass Angestellte durch ihre
Arbeitsbedingungen nicht geschädigt werden. Sie haben auch die
Weisungsrechte, um entsprechende Schutzmassnahmen durchzusetzen.
Trotzdem kommt es vor, dass Präventionsmassnahmen vernachlässigt
werden, die viele Krankheiten verhindern könnten. «Puls»-Chat –
Fragen und Antworten zum Thema «Krank durch Arbeit» Was muss ich
tun, wenn ich glaube, dass meine gesundheitlichen Probleme
arbeitsbedingt sind? Warum gilt gerade mein Leiden nicht als
Berufskrankheit? Bin ich in meinem Studentenjob gegen Unfall und
Krankheit versichert? Wie kann ich mich wehren, wenn mein
Arbeitgeber nötige Schutzmassnahmen ignoriert? Die Fachrunde weiss
am Montag von 21.00 bis 23.00 Uhr Rat – live im Chat. Fragen können
vorab eingereicht werden.

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