Was nichts kostest, ist auch nichts – außer bei Zuschüssen

Was nichts kostest, ist auch nichts – außer bei Zuschüssen

22 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat

Zuschüsse stellen in der Praxis ein regelmäßiges Streitthema mit
der Betriebsprüfung dar.


Während Zuschüsse mangels Leistungsaustausches keine Umsatzsteuer
auslösen, verhält sich dies anders, wenn die als Zuschuss
bezeichnete Zahlung tatsächlich ein Entgelt für eine vom
vermeintlichen Zuschussempfänger zu erbringende Leistung
darstellt. In der aktuellen Folge befassen sich Herr Dr. Mirko
Brill und Herr Dr. Martin Strahl sowohl mit der aktuellen
Finanzrechtsprechung als auch mit einem jüngst ergangenen
BMF-Schreiben zur dieser stets praktisch relevanten
Abgrenzungsfrage.





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