#4 Parkinson als Berufskrankheit
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Beschreibung
vor 3 Tagen
Seit März 2024 hat das Parkinson-Syndrom unter bestimmten
Voraussetzungen den Status als Berufskrankheit. Nun geht es um
den Nachweis. Bei komplexen Zusammenhängen sei das immer recht
schwierig, betont Prof. Dr. Daniela Berg, Direktorin der Klinik
für Neurologie am Universitätskrankenhaus Schleswig-Holstein,
Campus Kiel. Was diese Entscheidung für Neurologinnen und
Neurologen in der Praxis bedeutet, welche Auswirkungen sie auf
die Versorgung der Patienten, den Arbeitsschutz und die Zulassung
von Pestiziden hat, damit befasst sich diese Deep-Dive Ausgabe.
(01:06) Positionierung der DGN und der Parkinson-Gesellschaft als
Berufskrankheit
(01:55) Aktuelle wissenschaftliche Lage: Ist ein Zusammenhang
zwischen Pestizid Exposition und Erkrankungsrisiko klar
nachweisbar?
(03:35) Wie ein Nachweis erbracht werden kann, der die Krankheit
in kausalen Zusammenhang mit dem Risikofaktor bringt
(07:25) Zusammenhang klinisch belegen / formale Kriterien
(09:09) Wohin sich Betroffene wenden sollten und wie
Neurologinnen und Neurologen den Prozess begleiten können
(12:25) Präventionsmaßnahmen
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