Razzia in bayerischer Supermarktkette
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vor 3 Wochen
https://www.hanf-magazin.com/news/razzia-in-bayerischer-supermarktkette/
In mehreren Filialen der V-Markt-Kette in Bayern führte die Polizei
kürzlich Razzien durch und beschlagnahmte insgesamt 112
Cannabissetzlinge. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit wegen
des Verdachts auf illegalen Handel mit Cannabispflanzen. Der Kern
der rechtlichen Auseinandersetzung liegt in der Definition eines
Stecklings und der Abgrenzung zur „Pflanze“. Während Stecklinge als
Vermehrungsmaterial legal vertrieben werden dürfen, unterliegen
vollwertige Pflanzen anderen gesetzlichen Regelungen. Laut der
Staatsanwaltschaft wird ein Steckling rechtlich zur Pflanze, sobald
er im Erdreich verwurzelt ist, und dürfe in dieser Form nicht frei
verkauft werden. Thomas Hörmann, Oberstaatsanwalt in Kempten, hebt
hervor, dass ein Setzling im Erdreich nicht mehr als Steckling,
sondern als Pflanze zu werten sei. Falls die Untersuchungen zu
einem Schuldspruch führen, könnte das Strafmaß bis zu fünf Jahren
Haft betragen. Dabei bleibt die Frage, ob die V-Markt-Filialen
möglicherweise irrtümlich die neuen Regularien missinterpretierten
und in gutem Glauben handelten. Bislang gab es jedoch seitens der
V-Markt-Geschäftsleitung keine Stellungnahme. Der Vorfall
verdeutlicht einmal mehr die Herausforderung, die mit der komplexen
Regulierung von Cannabis einhergeht. Ein Missverständnis der
Vorschriften könnte schnell erhebliche rechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen – und genau hier könnte der aktuelle Fall zur Klärung
beitragen.
In mehreren Filialen der V-Markt-Kette in Bayern führte die Polizei
kürzlich Razzien durch und beschlagnahmte insgesamt 112
Cannabissetzlinge. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit wegen
des Verdachts auf illegalen Handel mit Cannabispflanzen. Der Kern
der rechtlichen Auseinandersetzung liegt in der Definition eines
Stecklings und der Abgrenzung zur „Pflanze“. Während Stecklinge als
Vermehrungsmaterial legal vertrieben werden dürfen, unterliegen
vollwertige Pflanzen anderen gesetzlichen Regelungen. Laut der
Staatsanwaltschaft wird ein Steckling rechtlich zur Pflanze, sobald
er im Erdreich verwurzelt ist, und dürfe in dieser Form nicht frei
verkauft werden. Thomas Hörmann, Oberstaatsanwalt in Kempten, hebt
hervor, dass ein Setzling im Erdreich nicht mehr als Steckling,
sondern als Pflanze zu werten sei. Falls die Untersuchungen zu
einem Schuldspruch führen, könnte das Strafmaß bis zu fünf Jahren
Haft betragen. Dabei bleibt die Frage, ob die V-Markt-Filialen
möglicherweise irrtümlich die neuen Regularien missinterpretierten
und in gutem Glauben handelten. Bislang gab es jedoch seitens der
V-Markt-Geschäftsleitung keine Stellungnahme. Der Vorfall
verdeutlicht einmal mehr die Herausforderung, die mit der komplexen
Regulierung von Cannabis einhergeht. Ein Missverständnis der
Vorschriften könnte schnell erhebliche rechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen – und genau hier könnte der aktuelle Fall zur Klärung
beitragen.
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