Arbeitszeugnis: Gratwanderung zwischen «wahr» und « wohlwollend»
Ein Arbeitszeugnis muss wahr sein, klar und wohlwollend formuliert.
Je nach Situation müssen diese Kriterien gegeneinander abgewogen
werden.Wichtiges darf nicht verschwiegen werden.
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Beschreibung
vor 3 Wochen
Ein Arbeitszeugnis muss wahr sein, klar und wohlwollend formuliert.
Je nach Situation müssen diese Kriterien gegeneinander abgewogen
werden.Wichtiges darf nicht verschwiegen werden. Hat eine
Mitarbeitende am Arbeitsplatz eine Straftat begangen, dann darf
dies nicht verschwiegen werden. Allerdings muss ein Arbeitszeugnis
auch wohlwollend verfasst werden. Das heisst, die Beurteilung muss
die gesamte Zeit der Anstellung wiedergeben, und nicht eine
einmalige Krise hervorheben.
Je nach Situation müssen diese Kriterien gegeneinander abgewogen
werden.Wichtiges darf nicht verschwiegen werden. Hat eine
Mitarbeitende am Arbeitsplatz eine Straftat begangen, dann darf
dies nicht verschwiegen werden. Allerdings muss ein Arbeitszeugnis
auch wohlwollend verfasst werden. Das heisst, die Beurteilung muss
die gesamte Zeit der Anstellung wiedergeben, und nicht eine
einmalige Krise hervorheben.
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