Wann ist Cannabis legal?
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vor 2 Tagen
In dieser Folge beschäftige ich mich mit dem Thema der
Teil-Legalisierung von Cannabis. Cannabis wurde mit Einführung
vom Konsumcannabisgesetz aus der Anlage
zum Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Der Umgang mit
Cannabis (Marihuana, Haschisch) ist auch weiterhin grundsätzlich
verboten. Hiervon gibt es jedoch einige
Ausnahmen. Nur Besitz, Anbau und
Erwerb von Cannabis sind teilweise legalisiert
worden.
Cannasbiskonsum ist nicht überall legal. Geschützte Orte sind
beispielsweise Schulen und
Kinderspielplätze sowie der Bereich in Sichtweite.
Anbauvereinigungen sind eingetragene,
nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften,
deren Zweck der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau
und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen
und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum ist. Das
KCanG ist nicht anwendbar
auf Medizinalcannabis. Insoweit gilt das
Medizinal-Cannabisgesetz. Danach kann ein Arzt Cannabis nach
seinem Ermessen als Medikament verschreiben.
Auf synthetische
Cannabinoide ist das KCanG ebenfalls nicht
anwendbar. Der Besitz von mehr als 30g
Cannabis in der Öffentlichkeit ist strafbar. In der
eigenen Wohnung ist der Besitz von mehr als 60g
Cannabis strafbar. Der Besitz von mehr als 25g bzw.
50g Cannabis wird allerdings als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Legal ist also nur der Besitz von nicht mehr als 25g bzw. 50g
Cannabis. Weiterhin ist der Besitz von nicht mehr
als drei lebenden Cannabispflanzen am
eigenen Wohnsitz legal. Außerdem ist der Erwerb von nicht
mehr als 25g Cannabis pro Tag oder 50g
Cannabis pro Kalendermonat straffrei. Wer im Straßenverkehr ein
Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml
THC oder mehr im Blutserum hat, handelt
ordnungswidrig. Mehr Infos:
https://fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/cannabis-kcang/
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