Wie bestellt: Das BAföG ist und bleibt in schlechter Verfassung
Das Bundesverfassungsgericht negiert einen grundgesetzlichen
Anspruch auf höhere Ausbildungshilfen und überlässt die Bemessung
wie gehabt der haushälterischen Willkür des Gesetzgebers. Wer arm
ist, könne ja arbeiten gehen und im Notfall sein Studium hi...
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Beschreibung
vor 1 Tag
Das Bundesverfassungsgericht negiert einen grundgesetzlichen
Anspruch auf höhere Ausbildungshilfen und überlässt die Bemessung
wie gehabt der haushälterischen Willkür des Gesetzgebers. Wer arm
ist, könne ja arbeiten gehen und im Notfall sein Studium
hinschmeißen, argumentieren die höchsten deutschen Richter und
beweisen damit einmal mehr, wie tief sie gesunken sind. Ein
Kommentar von Ralf Wurzbacher.
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