Gesetzgebungsupdate: Neues aus dem Bundesministerium der Justiz
9 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Wochen
In der heutigen Folge bespricht Dr. Rosinus drei aktuelle
Gesetzgebungsvorhaben: den Referentenentwurf des
E-Evidence-Gesetzes, das geplante Quick-Freeze-Verfahren und die
derzeit im Justizministerium diskutierte Modernisierung des
Hacker-Paragrafen (§ 202a StGB). Er erläutert die Regelungen des
Referentenentwurfs des E-Evidence Gesetzes zum Verfahren zur
Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel und geht dabei
auch auf den europarechtlichen Hintergrund des Gesetzes ein.
Anschließend beleuchtet er die geplante Einführung des
Quick-Freeze-Verfahrens zur kurzzeitigen Speicherung von
elektronischen Verkehrsdaten im Ermittlungsverfahren. Abschließend
wirft er einen Blick auf die geplanten Änderungen im Bereich des
Computerstrafrechts, die das sogenannte „Grey-Hacking“ unter
bestimmten Bedingungen straffrei stellen könnten. Hier geht´s zum
Referentenentwurf des BMJ zum E-Evidence-Gesetz
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_E_Evidence.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Hier geht´s zum Referentenentwurf des BMJ zum
Quick-Freeze-Verfahren
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Einfuehrung_Sicherungsanordnung_Verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Hier geht´s zur Folge Nr. 163 Die europäische E-Evidence-Verordnung
https://criminal-compliance.podigee.io/163-cr Hier geht´s zur Folge
Nr. 166 Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und Trends aus dem
IT-Strafrecht https://criminal-compliance.podigee.io/166-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Gesetzgebungsvorhaben: den Referentenentwurf des
E-Evidence-Gesetzes, das geplante Quick-Freeze-Verfahren und die
derzeit im Justizministerium diskutierte Modernisierung des
Hacker-Paragrafen (§ 202a StGB). Er erläutert die Regelungen des
Referentenentwurfs des E-Evidence Gesetzes zum Verfahren zur
Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel und geht dabei
auch auf den europarechtlichen Hintergrund des Gesetzes ein.
Anschließend beleuchtet er die geplante Einführung des
Quick-Freeze-Verfahrens zur kurzzeitigen Speicherung von
elektronischen Verkehrsdaten im Ermittlungsverfahren. Abschließend
wirft er einen Blick auf die geplanten Änderungen im Bereich des
Computerstrafrechts, die das sogenannte „Grey-Hacking“ unter
bestimmten Bedingungen straffrei stellen könnten. Hier geht´s zum
Referentenentwurf des BMJ zum E-Evidence-Gesetz
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_E_Evidence.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Hier geht´s zum Referentenentwurf des BMJ zum
Quick-Freeze-Verfahren
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Einfuehrung_Sicherungsanordnung_Verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Hier geht´s zur Folge Nr. 163 Die europäische E-Evidence-Verordnung
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