Recht Einfach! Patientenrechte in der medizinischen Versorgung
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Unter Patientenrechten werden die Rechte von Bürgerinnen und
Bürgern verstanden, die ihnen in einem Behandlungsverhältnis
zustehen. Diese Rechte gelten nicht nur gegenüber Ärztinnen und
Ärzten sondern sie gelten in jedem Behandlungsverhältnis,
also zum Beispiel auch gegenüber Heilpraktikerinnen und
Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeutinnen und
-therapeuten. Zu den Rechten gehören unter anderem:
das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen,
das Recht auf Information und Aufklärung,
das Recht auf Selbstbestimmung, das bedeutet, dass eine
medizinische Maßnahme grundsätzlich nur mit Einwilligung der
Patientin beziehungsweise des Patienten erfolgen darf.
Der Begriff Patientenrechte wird uneinheitlich verwendet. So wird
zum Beispiel auch das Recht auf freie Arztwahl umgangssprachlich
als Patientenrecht bezeichnet. Dieses Recht besteht aber nicht im
Verhältnis zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt,
sondern gegenüber der Krankenkasse oder der privaten
Krankenversicherung.
Viel Freude beim neuen Podcast, Euer Thomas G. Montag
Dozent, Trainer & Autor
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