Aargauer Obergericht: Wann ist ein Zahnschaden ein Unfall?
Ein Mann hat beim Verzehr einer Wähe auf eine Nussschale gebissen.
Ein Teil seines Zahns ist abgebrochen. Seine Unfallversicherung
weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Das muss sie aber, sagt
das Aargauer Obergericht. Der Vorfall sei eine plötzli ...
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vor 3 Wochen
Ein Mann hat beim Verzehr einer Wähe auf eine Nussschale gebissen.
Ein Teil seines Zahns ist abgebrochen. Seine Unfallversicherung
weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Das muss sie aber, sagt
das Aargauer Obergericht. Der Vorfall sei eine plötzliche,
schädigende Einwirkung und somit ein Unfall. Weiteres Thema in der
Sendung: * Aargauer Volksinitiative für mehr Lohngleichheit im
Kanton Aargau ist gültig, sagt Regierungsrat. Er lehnt den Inhalt
der Initiative aber ab und empfiehlt dem Parlament ein Nein. Die
Initiative will, dass Firmen mit 50 Angestellten und mehr eine
Lohnanalyse machen und bei Lohnungleichheit gebüsst werden können.
Ein Teil seines Zahns ist abgebrochen. Seine Unfallversicherung
weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Das muss sie aber, sagt
das Aargauer Obergericht. Der Vorfall sei eine plötzliche,
schädigende Einwirkung und somit ein Unfall. Weiteres Thema in der
Sendung: * Aargauer Volksinitiative für mehr Lohngleichheit im
Kanton Aargau ist gültig, sagt Regierungsrat. Er lehnt den Inhalt
der Initiative aber ab und empfiehlt dem Parlament ein Nein. Die
Initiative will, dass Firmen mit 50 Angestellten und mehr eine
Lohnanalyse machen und bei Lohnungleichheit gebüsst werden können.
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