Folge 406 - Pfandhaus

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Beschreibung

vor 1 Woche

In einem Pfandhaus kann jeder, der kurzfristig Geld benötigt
persönliche Wertgegenstände hinterlegen und erhält dafür einen
Pfandkredit.


Dieses einfache Prinzip wird seit Jahrhunderten angewendet. Nach
der Begutachtung durch den Pfandleiher erhalten die Besitzer
einen Pfandschein.


Beliehen werden beispielsweise Schmuck, Uhren, Kunst,
Antiquitäten und sogar Autos. Die gewährten Pfandkredite liegen
meist im mittleren drei- bis vierstelligen Euro-Bereich. Bei
technischen Geräten wie Mobiltelefonen, Computern oder
Fernsehapparate ist der Pfandbetrag jedoch oft geringer als
erwartet, weil diese Geräte relativ schnell als veraltet gelten.


Den beliehenen Gegenstand können die Besitzer gegen Rückzahlung
der Kredits plus Zinsen und Gebühren wieder auslösen. Wird der
Gegenstand nicht wieder abgeholt, so darf der Pfandleiher den
Wertgegenstand meistbietend verkaufen. Dem
Bundesverwaltungsgericht zufolge muss der Pfandleiher Überschüsse
aus der Veräußerung an den Staat abführen, sofern der Besitzer
diesen Überschuss nicht innerhalb einer Frist abholt. Bringt die
Veräußerung hingegen weniger Erlös, bleibt das Pfandhaus auf den
Kosten sitzen.


Ein Kreditnehmer muss keine Angaben zu seinen finanziellen
Verhältnisse machen, ein Personalausweis oder Pass zur
Feststellung der persönlichen Daten genügt.


Der Pfandleiher hingegen unterliegt strengen Regularien. Er darf
keine Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis stehen haben
und muss entsprechende Sicherheiten hinterlegen, um solch ein
Geschäft betreiben zu dürfen.

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