Low Performer loswerden - Geht das?
Arbeitsrechtliche Aspekte der Low Performer Kündigung
20 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Wie werde ich Low Performer los? Arbeitsrechtliche Antwort: das ist
echt schwierig! Was sind Low Performer? Der Begriff “Low Performer“
hat sich auch im deutschsprachigen Gebrauch etabliert. Man spricht
auch von „Minderleistern“ oder „leistungsschwachen Arbeitnehmern“.
Der Arbeitgeber spricht auch gern von „schlechten Mitarbeitern“. In
vielen Fällen erledigen sich die juristischen Feinheiten schon weit
vor einem Urteil durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. In
diesen Fällen muss nicht zwingend ein Kündigungsgrund bestanden
haben. Dies ist dann letztendlich eine Frage der Höhe der
Abfindung. Diese wird von den Erfolgsaussichten der Klage
maßgeblich beeinflusst und damit mittelbar wiederum durch die
gefällten Urteile des BAG und teilweise auch der unteren
Instanzgerichte. Die deutsche Rechtsprechung muss mangels
geschriebener gesetzlicher Regelungen im Arbeitsrecht versuchen, in
eigener Abwägungsentscheidung, den Interessen von AG und
Arbeitnehmer (AN) gerecht zu werden. Dabei bewegt sie sich vor dem
Hintergrund des Kündigungsschutzgesetzes und des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes als Arbeitnehmerschutzrechte und den Art.
12 I GG (Berufsausübungsfreiheit) und Art. 14 I GG (Schutz des
Eigentums) als Schutzrechte für Unternehmen. Arbeitsrechtlich wird
das AV als wirtschaftliches Austauschverhältnis angesehen, bei dem
sich die Hauptpflichten Beschäftigungs- und Entgeltzahlungspflicht
(AG) und Arbeitspflicht (AN) gegenüberstehen. Die Rechtsprechung
zum „Low Performer“ dreht sich also um die gesetzlich ungeregelte
Frage nach dem Inhalt und der Ausgestaltung dieser Arbeitspflicht
und der arbeitsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel bei einer
Verletzung dieser Pflicht. Arbeitsrechtlich können folgende Formen
der LPce unterschieden werden: 1. Nichtleistung 2. Minderleistung
3. Schlechtleistung 4. Fehlleistung Fraglich ist ob die
LPce-Kündigung eine personen- oder verhaltensbezogene Kündigung
ist, was wiederum Auswirkungen auf eine Abmahnpflicht hat.
Darlegungs- und Beweislasten spielen im Arbeitsprozess eine große
Rolle. Mein Rat: Die 6-monatige Probezeit sinnvoll nutzen. Mehr
Informationen im Podcast.
echt schwierig! Was sind Low Performer? Der Begriff “Low Performer“
hat sich auch im deutschsprachigen Gebrauch etabliert. Man spricht
auch von „Minderleistern“ oder „leistungsschwachen Arbeitnehmern“.
Der Arbeitgeber spricht auch gern von „schlechten Mitarbeitern“. In
vielen Fällen erledigen sich die juristischen Feinheiten schon weit
vor einem Urteil durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. In
diesen Fällen muss nicht zwingend ein Kündigungsgrund bestanden
haben. Dies ist dann letztendlich eine Frage der Höhe der
Abfindung. Diese wird von den Erfolgsaussichten der Klage
maßgeblich beeinflusst und damit mittelbar wiederum durch die
gefällten Urteile des BAG und teilweise auch der unteren
Instanzgerichte. Die deutsche Rechtsprechung muss mangels
geschriebener gesetzlicher Regelungen im Arbeitsrecht versuchen, in
eigener Abwägungsentscheidung, den Interessen von AG und
Arbeitnehmer (AN) gerecht zu werden. Dabei bewegt sie sich vor dem
Hintergrund des Kündigungsschutzgesetzes und des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes als Arbeitnehmerschutzrechte und den Art.
12 I GG (Berufsausübungsfreiheit) und Art. 14 I GG (Schutz des
Eigentums) als Schutzrechte für Unternehmen. Arbeitsrechtlich wird
das AV als wirtschaftliches Austauschverhältnis angesehen, bei dem
sich die Hauptpflichten Beschäftigungs- und Entgeltzahlungspflicht
(AG) und Arbeitspflicht (AN) gegenüberstehen. Die Rechtsprechung
zum „Low Performer“ dreht sich also um die gesetzlich ungeregelte
Frage nach dem Inhalt und der Ausgestaltung dieser Arbeitspflicht
und der arbeitsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel bei einer
Verletzung dieser Pflicht. Arbeitsrechtlich können folgende Formen
der LPce unterschieden werden: 1. Nichtleistung 2. Minderleistung
3. Schlechtleistung 4. Fehlleistung Fraglich ist ob die
LPce-Kündigung eine personen- oder verhaltensbezogene Kündigung
ist, was wiederum Auswirkungen auf eine Abmahnpflicht hat.
Darlegungs- und Beweislasten spielen im Arbeitsprozess eine große
Rolle. Mein Rat: Die 6-monatige Probezeit sinnvoll nutzen. Mehr
Informationen im Podcast.
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