Rechtsformen von Energiegemeinschaften
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vor 1 Monat
In dieser Folge erklärt NHP Rechtsanwältin Manuela Scheidl, wie
Privatpersonen ihre PV-Anlage in eine Energiegemeinschaft
integrieren können. Energiegemeinschaften ermöglichen Unternehmen
und Privatpersonen, erneuerbaren Strom zu erzeugen, speichern,
verkaufen und verbrauchen. In Österreich gibt es zwei Formen: die
Erneuerbare-Energiegemeinschaft und die
Bürgerenergiegemeinschaft. Beide erfordern einen Rechtsträger mit
eigener Rechtspersönlichkeit, z. B. einen Verein oder eine
Genossenschaft. Der Verein eignet sich für kleinere, regional
organisierte Gemeinschaften und ist einfach zu gründen. Die
Genossenschaft ist ideal für größere, überregional organisierte
Gemeinschaften und erlaubt Gewinnausschüttungen. Auch Kapital-
und Personengesellschaften sind mögliche Rechtsformen, besonders
wenn regelmäßig Überschussgewinne erzielt werden sollen.
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