EGMR-Urteil: Schweiz darf Iraner nicht ausschaffen
Die Schweiz darf einen homosexuellen Iraner nicht in seine Heimat
abschieben. Zu diesem Urteil gelangt der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte. Die Schweiz habe nicht ausreichend abgeklärt,
ob der Betroffene dort an Leib und Leben gefährdet sei.
31 Minuten
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vor 1 Woche
Die Schweiz darf einen homosexuellen Iraner nicht in seine Heimat
abschieben. Zu diesem Urteil gelangt der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte. Die Schweiz habe nicht ausreichend abgeklärt,
ob der Betroffene dort an Leib und Leben gefährdet sei. Weitere
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