EGMR-Urteil: Schweiz darf Iraner nicht ausschaffen

EGMR-Urteil: Schweiz darf Iraner nicht ausschaffen

Die Schweiz darf einen homosexuellen Iraner nicht in seine Heimat abschieben. Zu diesem Urteil gelangt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Schweiz habe nicht ausreichend abgeklärt, ob der Betroffene dort an Leib und Leben gefährdet sei.
14 Minuten

Beschreibung

vor 2 Tagen
Die Schweiz darf einen homosexuellen Iraner nicht in seine Heimat
abschieben. Zu diesem Urteil gelangt der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte. Die Schweiz habe nicht ausreichend abgeklärt,
ob der Betroffene dort an Leib und Leben gefährdet sei. Weitere
Themen: Kaja Kallas bewirbt sich als neue EU-Aussenbeauftragte. Die
ehemalige Premierministerin Estlands stellte sich am Vormittag den
Fragen der EU-Parlamentarierinnen. Dominierende Themen waren der
Krieg in der Ukraine und die Wahlen in den USA. Ein Gesetz in
Israel besagt, dass Juden weltweit das Recht haben, ins Land
einzuwandern. Dieses Gesetz wurde einem beschuldigten Schweizer
Juden zum Verhängnis: Weil er aufgrund des sogenannten
Rückkehrrechts angeblich jederzeit nach Israel fliehen könnte, kam
er in Untersuchungshaft. Nun musste sich das Bundesgericht mit dem
Fall befassen.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: