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Beschreibung
vor 1 Monat
Zum Jahreswechsel gibt es eine Änderung für Heilmittelpraxen: Ab
dem 1. Januar 2025 müsst Ihr in der Lage sein, elektronische
Rechnungen – also E-Rechnungen – zu empfangen und zu verarbeiten.
Klassische Papierrechnungen oder Rechnungen im PDF-Format sind nur
noch bis Ende 2026 zulässig. Doch was genau ist eine E-Rechnung
eigentlich, und was bedeutet diese Neuerung konkret für
Therapiepraxen? Dazu hat up-Herausgeber Ralf Buchner die
Steuerexpertin Anette Hoffmann-Poeppel eingeladen. Sie erläutert,
worauf Ihr Euch als Praxisinhaber:innen jetzt vorbereiten solltet.
Viel Spaß beim Zuhören! Du möchtest mehr zum Thema erfahren? Melde
Dich gleich für den up-webcast am 27.11.24 an.
https://www.buchner.de/angebot/up-webcast-27-11/
https://www.up-aktuell.de/aktuell/2024/10/e-rechnung-alles-halb-so-wild.html
https://www.bernert-partner.de
dem 1. Januar 2025 müsst Ihr in der Lage sein, elektronische
Rechnungen – also E-Rechnungen – zu empfangen und zu verarbeiten.
Klassische Papierrechnungen oder Rechnungen im PDF-Format sind nur
noch bis Ende 2026 zulässig. Doch was genau ist eine E-Rechnung
eigentlich, und was bedeutet diese Neuerung konkret für
Therapiepraxen? Dazu hat up-Herausgeber Ralf Buchner die
Steuerexpertin Anette Hoffmann-Poeppel eingeladen. Sie erläutert,
worauf Ihr Euch als Praxisinhaber:innen jetzt vorbereiten solltet.
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Dich gleich für den up-webcast am 27.11.24 an.
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