Hundeattacken: Braucht es Verbote oder Pflichtkurse?

Hundeattacken: Braucht es Verbote oder Pflichtkurse?

Es gibt immer mehr Hunde in der Schweiz. Auch die Beissvorfälle nehmen zu. Nun wird der Ruf nach Rasseverboten und Pflichtkursen für Hundehaltende wieder lauter.
56 Minuten

Beschreibung

vor 3 Tagen
Es gibt immer mehr Hunde in der Schweiz. Auch die Beissvorfälle
nehmen zu. Nun wird der Ruf nach Rasseverboten und Pflichtkursen
für Hundehaltende wieder lauter. Die Hundedichte in der Schweiz
nimmt kontinuierlich zu. 2016 gab es rund 490'000 Hunde, heute sind
es rund 560'000. Mit der Zunahme der Hunde steigt auch die Zahl der
Hundebisse. Erst im Oktober griff ein Rottweiler in der Zürcher
Gemeinde Adlikon zwei spielende Kinder an. Beide wurden verletzt,
eines schwer. Von verschiedener Seite wird der Ruf nach Massnahmen
lauter. Im Kanton Zürich fordern zwei EDU-Kantonsräte, dass Rassen
wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und
somit verboten werden. Viele Expertinnen und Experten fordern zudem
die Wiedereinführung einer Kurspflicht für Hundehaltende. Diese
galt ab 2010 schweizweit, wurde jedoch Ende 2016 vom Parlament
wieder abgeschafft. Seither sind die Kantone in der Verantwortung,
entsprechend stark variieren die Regelungen zur Hundehaltung. In 13
Kantonen existieren sogenannte Rasselisten, die entweder ein
vollständiges Verbot bestimmter Rassen oder eine
Bewilligungspflicht vorsehen. In gewissen Kantonen gibt es eine
Kurspflicht für Hundehalter, in anderen nicht. Braucht es ein
nationales Hundegesetz, das einheitliche Regelungen für die gesamte
Schweiz schafft? Sollte eine Kurspflicht für alle Hundehaltende
wieder eingeführt werden? Und wie wichtig ist es, den Import von
Hunden aus dem Ausland besser zu kontrollieren? Darüber diskutieren
im «Forum»: · Hansueli Beer, Präsident Schweizerische Kynologische
Gesellschaft SKG · Jan Leitz, stellvertretender Geschäftsführer EDU
Kanton Zürich Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1
übertragen.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: