Widerspruch wagen! Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

Widerspruch wagen! Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

23 Minuten

Beschreibung

vor 1 Tag

Die Kinder- und Jugendhilfe bietet Familien und jungen Menschen
verschiedenste Unterstützungs- und Hilfsangebote:
Beratungsstellen, Kitas, Jugendarbeit und auch Hilfen zur
Erziehung, Wohngruppen oder Pflegefamilien. Oft läuft das gut.
Doch es kann immer zu Unstimmigkeiten oder Konflikten kommen. Und
auch Grenz- und Rechtsverletzungen kommen immer wieder vor. Das
Problem: die Betroffenen empfinden oft Ohnmacht gegenüber als zu
mächtig empfunden Fachkräften oder Institutionen (Einrichtung,
Träger, Jugendamt etc.) und resignieren möglicherweise. Dies kann
Situationen verschärfen, große Belastungen schaffen oder Hilfen
letztlich scheitern lassen. Seit über 20 Jahren entstehen daher
„Ombudsstellen“, die Betroffene unabhängig und extern beraten und
unterstützen, ihre Rechte, insb. auf Beschwerde, wahrzunehmen und
selbstwirksam umzusetzen – Empowerment.


Mit der SGB VIII-Reform von 2021 wurden die Bundesländer im § 9a
SGB VIII verpflichtet, solche Stellen vorzuhalten. In
Sachsen-Anhalt startete in Trägerschaft von KinderStärken e.V.
Ende 2020 „Ombud LSA“ (www.ombud-lsa.de) als entsprechende
Beratungsstelle in der hiesigen Kinder- und Jugendhilfe.
Gefördert wird es vom Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung. Ein eigenes
Landesausführungsgesetz fehlt allerdings noch. „Kerngeschäft“ von
Ombud LSA ist die landesweite Beratung und Unterstützung
Betroffener in den Auseinandersetzungen in mittlerweile über 350
Fällen. Aber auch Informations-, fachliche Lobby- und
Präventionsarbeit wird z.B. in Workshops mit jungen Menschen und
in Netzwerken umgesetzt.


 


Ganz aktuell unterstützen wir als Mitglied im Bundesnetzwerk
Ombudschaft (https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/) die gerade
gestartete Kampagne „Widerspruch wagen!“
(https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/de/article/6876.widerspruch-wagen.html).
Mit ihr machen wir darauf aufmerksam, dass die Befristung von
Hilfen zur Erziehung rechtswidrig ist. Sie findet jedoch
regelmäßig statt und stellt eine beständige Drohkulisse und
Unsicherheit für Betroffene dar: „Kann ich weiter in meiner
Wohngruppe leben oder muss ich wieder zurück? Laut Bescheid muss
ich an meinem 18. Geburtstag ausziehen- und dann? Immer wieder
drei Monate verlängert – wie soll ich mich auf meine Ausbildung
konzentrieren? Mir wurde die Adresse der Obdachlosenunterkunft
genannt…“  Insbesondere junge Volljährige stehen ungeachtet
des Bedarfs und eines Rechts auf Hilfe oft vor dieser
existenziellen Herausforderung. Trotz „größerem Gepäck“ werden
sie so auch noch früher als ihre Altersgenoss:innen damit
konfrontiert, abrupte Brüche mit Vertrautem zu erfahren und in
die Selbständigkeit starten zu müssen. Auch bei Ombud LSA wurden
solche Fälle begleitet.


 


Ombud LSA ist ein Projekt in Trägerschaft des KinderStärken e.V.
Gefördert wird es durch das Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

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