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Beschreibung
vor 1 Monat
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Leben und arbeiten in Europa:
Kein Nachteil bei der Rente
Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in
verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten.
Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung
entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich
des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale
Sicherheit über die Grenzen hinweg hat.
Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung
entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten.
Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren
Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente
aus Deutschland.
Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71
Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten
gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7
Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung.
Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner
mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der
EU.
Ausländische Beschäftigte zahlen
Rentenversicherungsbeiträge
Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen
aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur
Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp
eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache
an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese
Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der
Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die
Rente
Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum
Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine
Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten
erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den
verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden,
zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein
Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in
Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45
Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für
besonders langjährig Versicherte aus der deutschen
Rentenversicherung beziehen zu können.
Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder
Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten
Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass
Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine
"Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt
wird, gibt es grundsätzlich nicht.
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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20241115_kvp.mp3
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