Keine Aussetzung der Vollziehung bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
19 Minuten
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vor 1 Monat
n der neuen Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Frau Dr. Vera
Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann einen Beschluss des 3.
Senats des Finanzgerichts Münster vom 29.10.2024, der sich mit
der Frage befasst, ob im Falle geltend gemachte
Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung eine
Aussetzung der Vollziehung in Betracht kommt.
Die Besprechungsentscheidung ist im Volltext unter
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/3_V_1270_24_Ew_F_Beschluss_20241029.htmlabrufbar.
Die Pressemitteilung des Finanzgerichts Münster zur
Besprechungsentscheidung finden Sie unter
https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_5_15_11_2024/index.php.
Der im Podcast in Bezug genommene Beschluss des FG
Berlin-Brandenburg datiert auf den 01.09.2023, 3 V 3080/23 (EFG
2023, 1642), der Beschluss des FG Nürnberg auf den 08.08.2023, 8
V 300/23 (EFG 2023, 1405) und der Beschluss des FG Düsseldorf auf
den 10.05.2024, 11 V 533/24 A (BG) (EFG 2024, 1283).
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