Das italienische Erbrecht einfach geklärt
Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, das von Land zu Land
unterschiedlich behandelt wird. Vor allem in internationalen Fällen
können die Regeln stark variieren. In unserem Podcast möchten wir
Ihnen einen Überblick über das italienische Erbrecht geben...
8 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Jahr
Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, das von Land zu Land
unterschiedlich behandelt wird. Vor allem in internationalen Fällen
können die Regeln stark variieren. In unserem Podcast möchten wir
Ihnen einen Überblick über das italienische Erbrecht geben und wie
es sich vom deutschen Recht unterscheidet.
Das italienische Erbrecht weist einige Unterschiede zum deutschen
System auf. Dies kann jedoch zu gewissen Schwierigkeiten führen, da
die Erben oft nicht mit dem Erbrecht des betreffenden Landes
vertraut sind. Z.B. eine Besonderheit des italienischen Erbrechts
besteht darin, dass einige Testamente, wie das sogenannte "Berliner
Testament" oder auch Erbverträge, null und nichtig sind.
Und dies, weil in Italien der Grundsatz gilt, dass man erst dann
über seine Rechte verfügen kann, wenn man sie tatsächlich besitzt.
Das bedeutet, dass der Erblasser nicht bestimmen kann, dass das
Erbe erst an eine Person und dann - nach dessen Tod - an eine
andere übergeht. Derjenige, der das Erbe zuerst erhält, kann
uneingeschränkt darüber verfügen.
Wenn Sie eine Erbschaft in Italien regeln müssen, sollten Sie
bedenken, dass Sie den italienischen Steuerbehörden innerhalb eines
Jahres genaue Angaben zur Erbschaft machen müssen. Dies ist
besonders wichtig, wenn es sich um die Vererbung von Immobilien
handelt, da die Erben als neue Eigentümer beim Katasteramt
eingetragen werden müssen. Die Erbschaftserklärung in Italien ist
nicht nur eine Pflicht, sondern auch notwendig, um auch die
Eintragung im italienischen Grundbuch zu erhalten. Ähnlich verhält
es sich, wenn man z.B. Bankkonten erben möchte.: Ohne die Abgabe
der Erbschaftssteuererklärung wird das Konto nicht
freigegeben.
Ein weiteres Thema, das für Erbschaften in Italien relevant ist,
ist die Erbschaftssteuer. Die Freibeträge in Italien sind
großzügiger als in Deutschland. So gilt beispielsweise für Kinder
ein Freibetrag von je 1 Million Euro, während in Deutschland der
Betrag bei 400.000 Euro liegt.
Das bedeutet, dass Sie in Italien keine Erbschaftssteuer zahlen
müssen, es sei denn, die Immobilie ist mehr als 1 Million Euro
wert. In diesem Fall müssen Sie nur die Eintragungssteuer zahlen,
die auch beim Kauf der Immobilie fällig wäre. Es kann jedoch sein,
dass Sie auch in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen müssen, da es
keine Erbschaftssteuerabkommen zwischen Italien und Deutschland
gibt, die eine Doppelbesteuerung vermeiden.
Das italienische Erbschaftsrecht kann aufgrund der Unterschiede zum
deutschen System kompliziert sein. Jeder Fall muss individuell
geprüft werden.
Mehr Informationen auf unserer Webseite: LEGALEde Rechtsanwälte
unterschiedlich behandelt wird. Vor allem in internationalen Fällen
können die Regeln stark variieren. In unserem Podcast möchten wir
Ihnen einen Überblick über das italienische Erbrecht geben und wie
es sich vom deutschen Recht unterscheidet.
Das italienische Erbrecht weist einige Unterschiede zum deutschen
System auf. Dies kann jedoch zu gewissen Schwierigkeiten führen, da
die Erben oft nicht mit dem Erbrecht des betreffenden Landes
vertraut sind. Z.B. eine Besonderheit des italienischen Erbrechts
besteht darin, dass einige Testamente, wie das sogenannte "Berliner
Testament" oder auch Erbverträge, null und nichtig sind.
Und dies, weil in Italien der Grundsatz gilt, dass man erst dann
über seine Rechte verfügen kann, wenn man sie tatsächlich besitzt.
Das bedeutet, dass der Erblasser nicht bestimmen kann, dass das
Erbe erst an eine Person und dann - nach dessen Tod - an eine
andere übergeht. Derjenige, der das Erbe zuerst erhält, kann
uneingeschränkt darüber verfügen.
Wenn Sie eine Erbschaft in Italien regeln müssen, sollten Sie
bedenken, dass Sie den italienischen Steuerbehörden innerhalb eines
Jahres genaue Angaben zur Erbschaft machen müssen. Dies ist
besonders wichtig, wenn es sich um die Vererbung von Immobilien
handelt, da die Erben als neue Eigentümer beim Katasteramt
eingetragen werden müssen. Die Erbschaftserklärung in Italien ist
nicht nur eine Pflicht, sondern auch notwendig, um auch die
Eintragung im italienischen Grundbuch zu erhalten. Ähnlich verhält
es sich, wenn man z.B. Bankkonten erben möchte.: Ohne die Abgabe
der Erbschaftssteuererklärung wird das Konto nicht
freigegeben.
Ein weiteres Thema, das für Erbschaften in Italien relevant ist,
ist die Erbschaftssteuer. Die Freibeträge in Italien sind
großzügiger als in Deutschland. So gilt beispielsweise für Kinder
ein Freibetrag von je 1 Million Euro, während in Deutschland der
Betrag bei 400.000 Euro liegt.
Das bedeutet, dass Sie in Italien keine Erbschaftssteuer zahlen
müssen, es sei denn, die Immobilie ist mehr als 1 Million Euro
wert. In diesem Fall müssen Sie nur die Eintragungssteuer zahlen,
die auch beim Kauf der Immobilie fällig wäre. Es kann jedoch sein,
dass Sie auch in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen müssen, da es
keine Erbschaftssteuerabkommen zwischen Italien und Deutschland
gibt, die eine Doppelbesteuerung vermeiden.
Das italienische Erbschaftsrecht kann aufgrund der Unterschiede zum
deutschen System kompliziert sein. Jeder Fall muss individuell
geprüft werden.
Mehr Informationen auf unserer Webseite: LEGALEde Rechtsanwälte
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