Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (673): Geheime Codes im Arbeitszeugnis!
„Stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis ist nur
durchschnittlich! Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im
Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung.
Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen
überdurchschnittliche L
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vor 1 Monat
„Stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis ist nur
durchschnittlich! Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im
Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung.
Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen
überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, entschied das
Landesarbeitsgericht Rostock. In dem Fall hatte ein ehemaliger
Schulbegleiter gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte ihm
im Arbeitszeugnis lediglich bescheinigt, er habe seine Aufgaben […]
durchschnittlich! Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im
Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung.
Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen
überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, entschied das
Landesarbeitsgericht Rostock. In dem Fall hatte ein ehemaliger
Schulbegleiter gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte ihm
im Arbeitszeugnis lediglich bescheinigt, er habe seine Aufgaben […]
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