Betrugsfall EXW Wallet

Betrugsfall EXW Wallet

1 Stunde 1 Minute

Beschreibung

vor 1 Woche

Im Oktober 2019 habe ich bei Börse Stuttgart TV ein Interview
gegeben, in dem ich auch eine Zuschauerfrage zu einer angeblich
neuen Kryptowährung namens „EXW Coin bzw. Token“ beantworten
sollte. Nachdem ich mir das dahinterstehende MLM-System und die
wahnwitzigen Renditeaussagen von bis zu 220 % pro Jahr angeschaut
hatte, war für mich aufgrund meiner damals bereits umfassenden
Erfahrungen klar, dass es sich dabei um ein mutmaßliches
Schneeballsystem bzw. einen Betrug handeln muss. Genau das habe
ich dann auch im Rahmen des Interviews unmissverständlich gesagt,
um Anleger zu warnen und zu schützen.


Anschließend wurden sowohl die Börse Stuttgart als auch ich
persönlich von der zwielichtigen Kölner Rechtsanwaltskanzlei
Lampmann Haberkamm Rosenbaum (LHR LAW) unter Führung ihres
dubiosen Partners Arno Lampmann mehrfach abgemahnt. Vor dem
Landgericht Hamburg wie auch vor dem Landgericht Frankfurt wurden
daraufhin einstweilige Verfügungen erwirkt, die mir gerichtlich
untersagten, meine Aussagen weiter aufrechtzuerhalten. Ein
Verstoß dagegen hätte massive Konsequenzen wie die Verhängung
eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer
Ordnungshaft von sechs Monaten zur Folge gehabt. Gleichzeitig
brachte Arno Lampmann auch noch eine Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft Köln gegen mich ein – u.a. wegen angeblicher
„übler Nachrede“ und „falscher Verdächtigungen“.


All diese juristischen Winkelzüge sind jedoch längst gescheitert.
Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde seitens der
Staatsanwaltschaft Köln eingestellt, und der „Fachanwalt“ Arno
Lampmann musste in seiner Funktion als Prozessbevollmächtigter
und juristischer „Berater“ der „EXW Gruppe“ seine fragwürdige
Klage gegen mich vor dem Landgericht Frankfurt – notgedrungen
aufgrund drohender Abweisung durch das Gericht – zurückziehen.
Die einstweilige Verfügung gegen mich wurde anschließend
gerichtlich aufgehoben, und ein Anerkenntnisurteil zu meinen
Gunsten wurde ausgesprochen. Das angeblich so seriöse
Geschäftsmodell EXW wurde – wie von mir bereits frühzeitig
prognostiziert – in weiterer Folge als Betrugssystem entlarvt.


Ich wurde in allen Prozessen umfassend unterstützt und vertreten
durch meine versierten Presse- und Medienrechtsanwälte, die zudem
hochspezialisiert auf Kryptorecht sind: der renommierten
Wirtschaftskanzlei SBS LEGAL aus Hamburg. Daher möchte ich an
dieser Stelle nochmals meinen großen Respekt und Dank aussprechen
für die geleistete Arbeit von Rechtsanwalt Stephan R.
Schulenberg, Partner von SBS LEGAL, und Rechtsanwalt Tae Joung
Kim, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.


Nachdem es seitens der „EXW Gruppe“ nicht gelungen ist, meiner
vollkommen legalen und legitimen Aufklärungsarbeit Einhalt zu
gebieten, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
in Österreich (WKStA) auch aufgrund meiner zahlreichen Eingaben
die Ermittlungen übernommen. Anschließend wurden mehrere
Angeklagte verhaftet, und vor dem Landesgericht Klagenfurt wurde
eine umfassende Anklage erhoben. Im Zuge des Prozesses wurde auch
ich als Krypto-Experte und Zeuge ausführlich einvernommen und
konnte dem Gericht wertvolle Beweismittel an die Hand geben –
unter anderem durch die Übermittlung der Schriftsätze der Kanzlei
LHR LAW.


Nach mehr als 60 Verhandlungstagen, rund 40.000 Opfern und einer
Schadenssumme von mindestens 20 Millionen Euro wurden kürzlich –
am 23.10.2024 – die Urteile im großen Krypto-Betrugsfall EXW
gesprochen. Zwei Hauptangeklagte und ehemalige Mandanten der
Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum aus Köln wurden durch die
Richterin Claudia Bandion-Ortner zu jeweils fünf Jahren Haft
verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.


Dieser hochinteressanten Thematik widme ich mich in meinem
aktuellen Podcast „Millers-Kryptowoche“.

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