066 Im Strafverfahren ist nur der Anwalt zur Akteneinsicht befugt

066 Im Strafverfahren ist nur der Anwalt zur Akteneinsicht befugt

REstart.066 – Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen – Dr. Martin Bürmann und Gerhard Müller von Falk heißen Sie herzlich willkommen!
13 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat
Bei Verdachtsmomenten ermittelt die Staatsanwaltschaft zunächst im
Hintergrund. Das Vorermittlungsverfahren stützt sich meist auf das
Eröffnungsgutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters und die
Zwischenberichte von Gläubigerversammlungen. Erst viel später
erhält der Schuldner eine Einleitungsmitteilung im Strafverfahren.
Wie man sich dann am besten verhält, besprechen wir gemeinsam mit
unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem erfahrenen
Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.

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