#116 – Ein kreativer Weg der Startup-Finanzierung: Mit Aromafiltern und Wachstumschancengesetz zum Erfolg [Carsten Detzer, Aroma Filter]

#116 – Ein kreativer Weg der Startup-Finanzierung: Mit Aromafiltern und Wachstumschancengesetz zum Erfolg [Carsten Detzer, Aroma Filter]

50 Minuten

Beschreibung

vor 3 Tagen

Alles begann mit einem kreativen Bewerbungsbrief und einem
beigelegten Kaffeefilter - damit hat Carsten sofort unsere
Aufmerksamkeit erregt. Seine Innovation: aromatisierte
Kaffeefilter! Mit seinem Patent möchte er Kaffeefilter mit Aromen
wie Vanille, Karamell oder Schokolade anreichern - ganz ohne,
dass die Kaffeetrinker*innen ihre liebgewonnene Kaffeemarke
wechseln müssen. Im Gespräch mit Jan erklärt Carsten seine Vision
und wie er das neue Wachstumschancengesetz clever für die
Finanzierung nutzen möchte. Denn durch die Kombination von
Sonderabschreibungen und Forschungszulagen könnte er die nötige
Million Euro für den Maschinenpark absichern. Jan lies dieses
Vorgehen von seinem Steuerberater prüfen – die Einschätzung
findest du am Ende der Shownotes. Derzeit sucht Carten
strategische Partner, die sein Potenzial erkennen und mit ihm
gemeinsam den Markt erobern wollen. Jan rät ihm: Türklinken
putzen bei den richtigen Entscheider*innen und das "Window of
Opportunity" so lange wie möglich offen halten!


Hör dir diese Folge an und lass dich inspirieren!


Zusammenfassung der Aussagen von Jans Steuerberater:


Sonderabschreibungen und Wachstumschancengesetz:


· Zunächst ist zu klären, welche Sonderabschreibungen hier
gemeint sein könnten. Nach seinem Verständnis kommt dafür nur §
7g Abs. 5 EStG in Betracht. Sie kann für materielle
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beansprucht werden.


·  Weiter Voraussetzung für die Beanspruchung ist die
Gewinngrenze von 200.000 € (führt in der Praxis häufig zu einem
Ausschluss der Inanspruchnahme).


· Änderung durchs Wachstumschancengesetz:
Sonderabschreibungssatz wurde von 20% auf 40% erhöht = deutlichen
Erhöhung, Gewinngrenze von 200 T€ ist jedoch unverändert
geblieben!


Kombination von Forschungszulagen und Sonderabschreibung:


· Hinweis: Carsten geht davon aus, dass seine Innovation die
Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllt. Diese
Einschätzung können wir nicht überprüfen und geben sie hier nur
als seine Perspektive wieder.


· Nach Einschätzung von Jans Steuerberater gibt es keine
gesetzliche Regelung, die die gleichzeitige Inanspruchnahme
beider Begünstigungen ausschließt. Beide Vorteile können demnach
kombiniert werden.


· Sowohl die Sonderabschreibung als auch die
Forschungszulage für die Anschaffung der Maschine geltend gemacht
werden


· Die Forschungszulage wird über den Einkommensteuer- bzw.
Körperschaftsteuerbescheid ausgezahlt


·  Bei einem Verlust entsteht technisch gesehen eine
"negative Einkommensteuer", dies ist aber weiterhin die
Forschungszulage


· Die Auszahlung erfolgt erst mit dem Steuerbescheid, nicht
direkt nach Antragstellung.


· Der zeitliche Verzug zwischen Investition und Auszahlung
der Zulage stellt einen Liquiditätsnachteil dar


Den Begriff der „negativen Steuerlast“ erklärt Carsten und im
Nachgang des Podcast nochmal anhand eines Beispiels:


· Bisher war der Gewinnrücktrag nur für Unternehmen
relevant, die bereits jahrelang am Markt Gewinne machten. Das
Wachstumschancengesetz öffnet diesen Mechanismus für neue
Unternehmen, allerdings beschränkt auf FuE-Tätigkeiten, die
vorher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
bestätigt werden müssen.


· Das Startup kann über die Forschungszulage 330k EUR
direkt, nicht rückzahlbar, erhalten. Dann nutzt es über 2-3 Jahre
die Sonderabschreibungen (40% in den ersten 2 Jahren und danach
lineare Abschreibung).


· Falls das Produkt am Markt scheitert, kann das Startup am
Jahresende einen Verlustvortrag in Höhe von 1 Mio. EUR
einreichen, bestehend aus den Ausgaben für das FuE-Projekt
(Maschinen, Materialien, Personalkosten etc.).


[Gastgeber] Dr. Jan Evers [Redaktion] Gesa Holz, Sarah Bechtloff
[Technische Bearbeitung] Erik Uhlendorf


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