EGL065 Reform der Psychotherapie-Weiterbildung: Symptomverschiebung und Spaltung
"Die Einnahmen der Weiterbildungsstätten (...) decken die Kosten
(...) nicht. Deshalb muss zusätzlich zur Leistungsvergütung eine
Förderung gesetzlich geregelt werden." (Munz, Klein-Heßling, Seela
In: 2/2023 Psychotherapeutenjournal S. 147ff)
55 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Tagen
Mit der Einführung der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) im Jahr
2020 wurde ein Reformvorhaben angestoßen, das die Weiterbildung in
Deutschland an veränderte Versorgungsbedarfe anpassen und zugleich
die Qualität und Einheitlichkeit der Ausbildung verbessern soll.
Doch war und ist die Finanzierung nicht geklärt. Das hat einen
besonders dramatischen Einfluss auf den Bereich der Psychotherapie.
Zu wenige Ausbildungsstätten beantragen die Befugnis nach der neuen
Weiterbildungsordnung, um Psychotherapeut:innen auszubilden. Dies
liegt vor allem daran, dass die entstehenden Kosten sich für
Institute nicht rechnen. Die neue Regelung orientiert sich an der
ärztlichen Ausbildung in Kliniken, die ärztliche Kandidat:innen in
Weiterbildung mit einem tarifgebundenen Gehalt anstellen und
entsprechenden Behandlungsräume versorgen können. Das lässt sich
auf die psychologischen Psychotherapeut:innen nicht so einfach
ummünzen. Diese nach Tarif anzustellen und individuelle
Behandlungsräume anzumieten ist nach der WBO die Vorgabe (und
sicherlich eine großartige Idee), aber Institute sind anders
aufgestellt als Kliniken und können das nicht finanzieren. Somit
ist die Finanzierungslücke nicht gelöst, sondern verschoben. Wir
sprechen in der Psychotherapie von einer Symptomverschiebung.
Während wir im Prenzlauer Berg Park beim Laufen reden und laufend
reden, reflektieren wir die Hintergründe und möglichen Folgen der
neuen WBO.
2020 wurde ein Reformvorhaben angestoßen, das die Weiterbildung in
Deutschland an veränderte Versorgungsbedarfe anpassen und zugleich
die Qualität und Einheitlichkeit der Ausbildung verbessern soll.
Doch war und ist die Finanzierung nicht geklärt. Das hat einen
besonders dramatischen Einfluss auf den Bereich der Psychotherapie.
Zu wenige Ausbildungsstätten beantragen die Befugnis nach der neuen
Weiterbildungsordnung, um Psychotherapeut:innen auszubilden. Dies
liegt vor allem daran, dass die entstehenden Kosten sich für
Institute nicht rechnen. Die neue Regelung orientiert sich an der
ärztlichen Ausbildung in Kliniken, die ärztliche Kandidat:innen in
Weiterbildung mit einem tarifgebundenen Gehalt anstellen und
entsprechenden Behandlungsräume versorgen können. Das lässt sich
auf die psychologischen Psychotherapeut:innen nicht so einfach
ummünzen. Diese nach Tarif anzustellen und individuelle
Behandlungsräume anzumieten ist nach der WBO die Vorgabe (und
sicherlich eine großartige Idee), aber Institute sind anders
aufgestellt als Kliniken und können das nicht finanzieren. Somit
ist die Finanzierungslücke nicht gelöst, sondern verschoben. Wir
sprechen in der Psychotherapie von einer Symptomverschiebung.
Während wir im Prenzlauer Berg Park beim Laufen reden und laufend
reden, reflektieren wir die Hintergründe und möglichen Folgen der
neuen WBO.
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