Wie weiter mit den Witwen- und Witwerrenten?
Keine lebenslangen Renten mehr für Witwen, dafür Gleichstellung der
Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Doch die nötige Reform
stockt.
57 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Tag
Keine lebenslangen Renten mehr für Witwen, dafür Gleichstellung der
Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Doch die nötige Reform
stockt. Worum geht es? Die Schweiz soll Witwer den Witwen
gleichstellen, verlangte der Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte EGMR in Strassburg in einem wegweisenden Urteil im
Oktober 2022. Ein Witwer hatte geklagt, weil er seine Rente verlor,
als das jüngste Kind volljährig wurde. Wäre er eine Frau,
argumentierte der Witwer, hätte er Anrecht auf eine lebenslange
Rente. Der EGMR gab ihm recht. Das Urteil ist rechtsverbindlich.
Das gilt aktuell: Witwen haben Anspruch auf eine lebenslange Rente
mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder. Neu: Die Schweiz hat
eine Übergangsregelung eingerichtet, die auch Witwern mit Kindern
eine lebenslange Rente gewährt. Bis die Reform vollzogen ist. Die
Reform: Der Bundesrat sieht Folgendes vor: Egal ob Mann oder Frau,
verheiratet oder nicht: Die hinterbliebene Person erhält eine
Rente, bis das jüngste Kind 25-jährig ist. Danach ist Schluss.
Diese Rente soll neu Hinterlassenenrente heissen. Das passiert mit
den bestehenden Witwenrenten: Geht es nach dem Bundesrat, sollen
auch laufende Witwenrenten angepasst werden. Ist eine Witwe jünger
als 55 und hat keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr, wird ihr,
nach einer Übergangsphase von 2 Jahren, die Witwenrente gestrichen.
Witwen über 55 Jahren sind von diesen Neuerungen nicht mehr
betroffen. Die mögliche Reform stockt: Eigentlich wollte der
Bundesrat die Reform auf 2026 einführen. Sparpotential 350
Millionen Franken pro Jahr. Die Kommission für soziale Sicherheit
und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat vor ein paar Tagen die
Reform vorerst gestoppt, weil diverse Vorschläge auf dem Tisch
liegen, die mit der Rentenreform verknüpft sein könnten. Gäste in
der Sendung · Regine Sauter, Nationalrätin FDP ZH · Sandra
Nussbaum-Stäuble, Präsidentin Verein Aurora
Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Doch die nötige Reform
stockt. Worum geht es? Die Schweiz soll Witwer den Witwen
gleichstellen, verlangte der Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte EGMR in Strassburg in einem wegweisenden Urteil im
Oktober 2022. Ein Witwer hatte geklagt, weil er seine Rente verlor,
als das jüngste Kind volljährig wurde. Wäre er eine Frau,
argumentierte der Witwer, hätte er Anrecht auf eine lebenslange
Rente. Der EGMR gab ihm recht. Das Urteil ist rechtsverbindlich.
Das gilt aktuell: Witwen haben Anspruch auf eine lebenslange Rente
mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder. Neu: Die Schweiz hat
eine Übergangsregelung eingerichtet, die auch Witwern mit Kindern
eine lebenslange Rente gewährt. Bis die Reform vollzogen ist. Die
Reform: Der Bundesrat sieht Folgendes vor: Egal ob Mann oder Frau,
verheiratet oder nicht: Die hinterbliebene Person erhält eine
Rente, bis das jüngste Kind 25-jährig ist. Danach ist Schluss.
Diese Rente soll neu Hinterlassenenrente heissen. Das passiert mit
den bestehenden Witwenrenten: Geht es nach dem Bundesrat, sollen
auch laufende Witwenrenten angepasst werden. Ist eine Witwe jünger
als 55 und hat keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr, wird ihr,
nach einer Übergangsphase von 2 Jahren, die Witwenrente gestrichen.
Witwen über 55 Jahren sind von diesen Neuerungen nicht mehr
betroffen. Die mögliche Reform stockt: Eigentlich wollte der
Bundesrat die Reform auf 2026 einführen. Sparpotential 350
Millionen Franken pro Jahr. Die Kommission für soziale Sicherheit
und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat vor ein paar Tagen die
Reform vorerst gestoppt, weil diverse Vorschläge auf dem Tisch
liegen, die mit der Rentenreform verknüpft sein könnten. Gäste in
der Sendung · Regine Sauter, Nationalrätin FDP ZH · Sandra
Nussbaum-Stäuble, Präsidentin Verein Aurora
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