Geringe Menge THC: Amtsgericht stellt sich gegen BGH
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vor 17 Stunden
https://www.hanf-magazin.com/recht/rechtslage-deutschland/geringe-menge-thc-amtsgericht-stellt-sich-gegen-bgh/
Ein Urteil des Amtsgerichts Aschersleben stellt die veraltete
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur „nicht geringen
Menge“ THC infrage. Während der BGH weiterhin an der seit 1984
festgelegten Obergrenze von 7,5 Gramm THC festhält, bewertet das
Amtsgericht dies als nicht mehr zeitgemäß. In einem aktuellen Fall
setzte der Richter die Grenze bei 37,5 Gramm an und begründete dies
mit der neuen Gesetzeslage zur Cannabis-Legalisierung. Laut Urteil
ignoriert der BGH wissenschaftliche Fortschritte und
gesellschaftliche Entwicklungen. Die 7,5-Gramm-Regel basiere auf
einer willkürlichen Bewertung und widerspreche der Realität.
Insbesondere in Anbetracht der weltweiten Studienlage und der
gesellschaftlichen Akzeptanz von Cannabis sei eine Anpassung der
Rechtsprechung unumgänglich. Das Urteil aus Aschersleben könnte ein
Signal für künftige Debatten sein: Es fordert nicht nur die
Berücksichtigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auch
eine zeitgemäße Auslegung des Rechts im Hinblick auf
gesellschaftliche Entwicklungen. Die Staatsanwaltschaft hat
Revision angekündigt, und es bleibt abzuwarten, wie höhere
Instanzen reagieren.
Ein Urteil des Amtsgerichts Aschersleben stellt die veraltete
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur „nicht geringen
Menge“ THC infrage. Während der BGH weiterhin an der seit 1984
festgelegten Obergrenze von 7,5 Gramm THC festhält, bewertet das
Amtsgericht dies als nicht mehr zeitgemäß. In einem aktuellen Fall
setzte der Richter die Grenze bei 37,5 Gramm an und begründete dies
mit der neuen Gesetzeslage zur Cannabis-Legalisierung. Laut Urteil
ignoriert der BGH wissenschaftliche Fortschritte und
gesellschaftliche Entwicklungen. Die 7,5-Gramm-Regel basiere auf
einer willkürlichen Bewertung und widerspreche der Realität.
Insbesondere in Anbetracht der weltweiten Studienlage und der
gesellschaftlichen Akzeptanz von Cannabis sei eine Anpassung der
Rechtsprechung unumgänglich. Das Urteil aus Aschersleben könnte ein
Signal für künftige Debatten sein: Es fordert nicht nur die
Berücksichtigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auch
eine zeitgemäße Auslegung des Rechts im Hinblick auf
gesellschaftliche Entwicklungen. Die Staatsanwaltschaft hat
Revision angekündigt, und es bleibt abzuwarten, wie höhere
Instanzen reagieren.
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