Bundesverfassungsgericht lockert Regeln für Zwangsbehandlungen
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vor 2 Tagen
Es ist das letzte Mittel, wenn nichts anderes mehr geht: Menschen,
die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung betreut werden,
die dürfen auch gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Dann
kommt es zu sogenannten Zwangsmaßnahmen. Zum Beispiel Demenzkranke,
die die Einnahme von Medikamenten verweigern oder eine Dialyse
ablehnen, obwohl sie die brauchen. Bislang durften solche Eingriffe
nur in Kliniken stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt
nun auch Ausnahmen von dieser Regel. Max Bauer schildert, wie die
Karlsruher Richter gerungen haben. Peter Brieger, Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie und ärztlicher Direktor des
Isar-Amper-Klinikums in München, sieht das Urteil positiv, fordert
aber auch Nachholbedarf bei der Dokumentation von
Zwangsbehandlungen. Moderation: Holger Romann; Redaktion: Claudia
Schaffer
die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung betreut werden,
die dürfen auch gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Dann
kommt es zu sogenannten Zwangsmaßnahmen. Zum Beispiel Demenzkranke,
die die Einnahme von Medikamenten verweigern oder eine Dialyse
ablehnen, obwohl sie die brauchen. Bislang durften solche Eingriffe
nur in Kliniken stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt
nun auch Ausnahmen von dieser Regel. Max Bauer schildert, wie die
Karlsruher Richter gerungen haben. Peter Brieger, Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie und ärztlicher Direktor des
Isar-Amper-Klinikums in München, sieht das Urteil positiv, fordert
aber auch Nachholbedarf bei der Dokumentation von
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