#118: Im Dezember mehr Gehalt | Kalte Progression | Firmenwagen
37 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Wochen
In dieser Episode beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen
Änderungen, die 2025 in Kraft treten, und geben praktische Hinweise
für deren Umsetzung. Die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags
auf 11.784 € und des Kinderfreibetrags auf 6.612 € sorgt für eine
höhere Auszahlung im Dezember. Arbeitnehmer profitieren von
Nachzahlungen, jedoch abhängig von den individuellen Verhältnissen
und Steuerklassen. Arbeitgeber müssen diese Änderungen in den
Gehaltsabrechnungen für Dezember korrekt berücksichtigen, um
Nachholungen zu vermeiden. Die geplanten Anpassungen des
Steuertarifs, wie die Anhebung der Schwelle für den
Spitzensteuersatz auf 68.430 €, verzögern sich. Bis dahin gelten
die bisherigen Werte für 2024. Betroffen sind insbesondere
Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, die durch die kalte Progression
belastet werden. Für Investitionen bleibt die Möglichkeit der
degressiven Abschreibung (25 % vom Restbuchwert) bis Ende 2024
bestehen. Unternehmen sollten geplante Anschaffungen bis Jahresende
tätigen, um von diesem Vorteil zu profitieren. Ein anhängiges
BFH-Verfahren (III R 26/24) könnte weitreichende Folgen haben: Es
klärt, ob das steuerliche Existenzminimum an die Leistungen des
Bürgergeldes (inklusive Wohnkosten) angepasst werden muss.
Steuerzahler sollten ihre Steuerbescheide vorläufig offenhalten, um
von einem möglichen Urteil profitieren zu können. Firmenwagen und
die 1 %-Regelung bleiben ein zentrales Thema für Steueroptimierung.
Wir besprechen praktische Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. die
Nutzung von Leasingmodellen oder die Einbindung von Privatvermögen
zur Vermeidung der Pauschalmethode. Zudem werfen wir einen Blick
auf die Auswirkungen des neuen Steuerberater-Postfachs (BeSt) und
die Kommunikationsprobleme mit der Finanzverwaltung, die durch die
Gesetzesänderungen künftig erschwert werden könnten.
Änderungen, die 2025 in Kraft treten, und geben praktische Hinweise
für deren Umsetzung. Die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags
auf 11.784 € und des Kinderfreibetrags auf 6.612 € sorgt für eine
höhere Auszahlung im Dezember. Arbeitnehmer profitieren von
Nachzahlungen, jedoch abhängig von den individuellen Verhältnissen
und Steuerklassen. Arbeitgeber müssen diese Änderungen in den
Gehaltsabrechnungen für Dezember korrekt berücksichtigen, um
Nachholungen zu vermeiden. Die geplanten Anpassungen des
Steuertarifs, wie die Anhebung der Schwelle für den
Spitzensteuersatz auf 68.430 €, verzögern sich. Bis dahin gelten
die bisherigen Werte für 2024. Betroffen sind insbesondere
Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, die durch die kalte Progression
belastet werden. Für Investitionen bleibt die Möglichkeit der
degressiven Abschreibung (25 % vom Restbuchwert) bis Ende 2024
bestehen. Unternehmen sollten geplante Anschaffungen bis Jahresende
tätigen, um von diesem Vorteil zu profitieren. Ein anhängiges
BFH-Verfahren (III R 26/24) könnte weitreichende Folgen haben: Es
klärt, ob das steuerliche Existenzminimum an die Leistungen des
Bürgergeldes (inklusive Wohnkosten) angepasst werden muss.
Steuerzahler sollten ihre Steuerbescheide vorläufig offenhalten, um
von einem möglichen Urteil profitieren zu können. Firmenwagen und
die 1 %-Regelung bleiben ein zentrales Thema für Steueroptimierung.
Wir besprechen praktische Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. die
Nutzung von Leasingmodellen oder die Einbindung von Privatvermögen
zur Vermeidung der Pauschalmethode. Zudem werfen wir einen Blick
auf die Auswirkungen des neuen Steuerberater-Postfachs (BeSt) und
die Kommunikationsprobleme mit der Finanzverwaltung, die durch die
Gesetzesänderungen künftig erschwert werden könnten.
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