Gesundheit und der lange Weg eines Gesetzes
35 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Tag
Ob Cannabis-Gesetz, die große Krankenhausreform, das
Gesunde-Herz-Gesetz oder Pflegekompetenzgesetz, Prof. Karl
Lauterbach hat in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister viele
Gesetzesinitiativen angeschoben und verfolgt. Und das ist nur eine
kleine Auswahl. Gibt man auf der Seite des
Bundesgesundheitsministeriums „Gesetze und Verordnungen“ ein,
erhält man eine Trefferliste von 199 (!) Vorhaben, Gesetzen,
Verordnungen und Anordnungen - davon allein 80 aus der aktuellen
Legislaturperiode. Jedes einzelne Gesetz durchläuft einen
festgelegten Weg durch Bundestag, Bundesrat und die Ausschüsse.
Viele Formulierungen kennt man - „das Gesetz wird im Bundesrat
beraten“, „hat heute verabschiedet“, „erste Lesung“, „zweite
Lesung“ und so weiter … In dieser Episode des IGeL-Podcasts
schreiten wir den ganzen (oft langen) Weg eines Gesundheitsgesetzes
ab, von der Gesetzesinitiative bis zu dessen Inkrafttreten. Wer
kann eigentlich eine Gesetzesinitiative starten? Welche und wie
viele Akteur*innen werden in den Ausschüssen zu einem Gesetz
angehört? Und wie viel Einfluss haben diese
Interessensvertreter*innen auf die Ausgestaltung des Gesetzes?
Antworten darauf kennt Kerstin Macherey, sie ist Diplom-Volkswirtin
und leitet die Stabsstelle Politik und Strategie beim Medizinischen
Dienst Bund. In dieser Rolle ist sie in etliche Gesetzesverfahren
unmittelbar involviert und weiß aus eigener Erfahrung, wie lang der
Weg ist und wo sich steinige Abschnitte befinden.
-----------------------------------------------------------
Faktenbox: In Deutschland können nur die Bundesregierung, der
Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Bundestages eine sogenannte
Gesetzesinitiative starten (…). Will die Regierung beispielsweise
ein neues Gesundheitsgesetz einführen, macht sie dafür einen
Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der
Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren
Beratung in den Bundestag. Im Bundestag (…) finden drei Beratungen
darüber statt. Diese Beratungen nennt man „Lesungen“. In der 1.
Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf
vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung.
Danach kommt der Gesetzentwurf in einen speziellen Ausschuss des
Bundestages, um dort Einzelheiten zu beraten und Sachverständige zu
befragen. Darüber berichten Ausschussmitglieder in der 2. Lesung im
Parlament Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen. In der
3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. (…).
Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der
anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz
„verabschiedet“. (…) Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet,
geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt
davon ab, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein
Einspruchsgesetz handelt (…). Wenn der Bundesrat ein Gesetz
ablehnt, (…) kann eine erneute Beratung im sogenannten
Vermittlungsausschuss stattfinden. Dort sitzen Mitglieder des
Bundestages und des Bundesrates. Wenn dieser Ausschuss Änderungen
am Entwurf vorschlägt, wird darüber im Bundestag erneut abgestimmt.
Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann,
tritt das Gesetz nicht in Kraft. (…) Gegen Einspruchsgesetze kann
der Bundesrat nur Bedenken vortragen. Wenn ein Gesetz so beraten
und beschlossen wurde, müssen Bundeskanzlerin oder -kanzler oder
die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister
unterschreiben, und auch die Bundespräsidentin oder der
Bundespräsident muss noch seine Unterschrift geben. Zuletzt wird
das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlichet. Erst danach tritt
das Gesetz in Kraft. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
(BPB), stark gekürzt.
https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/g/gesetzgebung.html
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Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat
Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Gesunde-Herz-Gesetz oder Pflegekompetenzgesetz, Prof. Karl
Lauterbach hat in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister viele
Gesetzesinitiativen angeschoben und verfolgt. Und das ist nur eine
kleine Auswahl. Gibt man auf der Seite des
Bundesgesundheitsministeriums „Gesetze und Verordnungen“ ein,
erhält man eine Trefferliste von 199 (!) Vorhaben, Gesetzen,
Verordnungen und Anordnungen - davon allein 80 aus der aktuellen
Legislaturperiode. Jedes einzelne Gesetz durchläuft einen
festgelegten Weg durch Bundestag, Bundesrat und die Ausschüsse.
Viele Formulierungen kennt man - „das Gesetz wird im Bundesrat
beraten“, „hat heute verabschiedet“, „erste Lesung“, „zweite
Lesung“ und so weiter … In dieser Episode des IGeL-Podcasts
schreiten wir den ganzen (oft langen) Weg eines Gesundheitsgesetzes
ab, von der Gesetzesinitiative bis zu dessen Inkrafttreten. Wer
kann eigentlich eine Gesetzesinitiative starten? Welche und wie
viele Akteur*innen werden in den Ausschüssen zu einem Gesetz
angehört? Und wie viel Einfluss haben diese
Interessensvertreter*innen auf die Ausgestaltung des Gesetzes?
Antworten darauf kennt Kerstin Macherey, sie ist Diplom-Volkswirtin
und leitet die Stabsstelle Politik und Strategie beim Medizinischen
Dienst Bund. In dieser Rolle ist sie in etliche Gesetzesverfahren
unmittelbar involviert und weiß aus eigener Erfahrung, wie lang der
Weg ist und wo sich steinige Abschnitte befinden.
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Faktenbox: In Deutschland können nur die Bundesregierung, der
Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Bundestages eine sogenannte
Gesetzesinitiative starten (…). Will die Regierung beispielsweise
ein neues Gesundheitsgesetz einführen, macht sie dafür einen
Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der
Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren
Beratung in den Bundestag. Im Bundestag (…) finden drei Beratungen
darüber statt. Diese Beratungen nennt man „Lesungen“. In der 1.
Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf
vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung.
Danach kommt der Gesetzentwurf in einen speziellen Ausschuss des
Bundestages, um dort Einzelheiten zu beraten und Sachverständige zu
befragen. Darüber berichten Ausschussmitglieder in der 2. Lesung im
Parlament Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen. In der
3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. (…).
Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der
anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz
„verabschiedet“. (…) Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet,
geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt
davon ab, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein
Einspruchsgesetz handelt (…). Wenn der Bundesrat ein Gesetz
ablehnt, (…) kann eine erneute Beratung im sogenannten
Vermittlungsausschuss stattfinden. Dort sitzen Mitglieder des
Bundestages und des Bundesrates. Wenn dieser Ausschuss Änderungen
am Entwurf vorschlägt, wird darüber im Bundestag erneut abgestimmt.
Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann,
tritt das Gesetz nicht in Kraft. (…) Gegen Einspruchsgesetze kann
der Bundesrat nur Bedenken vortragen. Wenn ein Gesetz so beraten
und beschlossen wurde, müssen Bundeskanzlerin oder -kanzler oder
die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister
unterschreiben, und auch die Bundespräsidentin oder der
Bundespräsident muss noch seine Unterschrift geben. Zuletzt wird
das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlichet. Erst danach tritt
das Gesetz in Kraft. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
(BPB), stark gekürzt.
https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/g/gesetzgebung.html
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Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat
Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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