Interview mit Staranwalt Ralf Höcker: Straffrei schimpfen

Interview mit Staranwalt Ralf Höcker: Straffrei schimpfen

Es gibt einen merkwürdigen Doppelstandard im Land…
25 Minuten
Podcast
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Podcasts des Magazins “Tichys Einblick” mit Komme…

Beschreibung

vor 3 Wochen
Es gibt einen merkwürdigen Doppelstandard im Land: Wer Robert
Habeck „Schwachkopf“ nennt, der muss mit Hausdurchsuchungen
rechnen. Wer Marie-Agnes Strack-Zimmermann eine „Bitch“ nennt, wird
zu 2.100 Euro Strafe verurteilt. Gleichzeitig müssen Politiker der
AfD – oder gar ihre Wähler – sich dieselben Beleidigungen und gar
Aufrufe zur Gewalt gefallen lassen. Wie kann das sein? Dr. Ralf
Höcker ist Deutschlands bekanntester Anwalt für Äußerungs- und
Medienrecht. Er ist der Mann, den Politiker und Prominente anrufen,
wenn sie gegen Falschaussagen von Journalisten vorgehen wollen. Er
klärt auf: Wer singt und tanzt und dabei einen Politiker beleidigt,
der macht Kunst – und die ist geschützt. Wer aber geradeheraus
einen Politiker nur beleidigt, der macht sich strafbar. Höckers
Kanzlei vertritt auch den Juristen Ulrich Vosgerau im Fall
Correctiv. Es ist ein ungleicher Kampf gegen die
gebührenfinanzierten ÖRR-Sender: Denn jede Falschbehauptung muss
durch alle Instanzen geklagt werden. Der Preis der Wahrheit in
Deutschland ist sehr, sehr hoch.
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