Beschreibung

vor 1 Monat

Fall: Krause und Müller





- vor 4 Jahren beschäftigt


- soll Probearbeit machen am Montag


- am Dienstag wird der AV unterschreiben (dort steht nichts von
einer ordentlichen Kündigung) Befristung bis 31.12.2025


- Verlängerung am 1.1.2026 mit Anpassung der Ausschlussklausel im
AV





Befristung ohne Sachgrund ist der Normalfall


1. Fehler: Vorbeschäftigung


2. Fehler: Probearbeit / Vertragsschluss nach Arbeitsaufnahme


3. Fehler: 2 Jahre und 3-fache Verlängerung überschritten


4. Fehler: Verlängerung mit Vertragsänderungen


5. Fehler: ordentliche Kündigung vergessen





Artikel:


1. befristeter Arbeitsvertrag - was man wissen muss!


2. Entfristungsklage


3. eingescannte Unterschrift bei einer Befristung


4. befristete Erhöhung der Arbeitszeit





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⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠⁠⁠





Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht


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