Erbringen KI Chatbots unerlaubte Rechtsberatung iSd RDG?
Interview mit Markus Hartung
37 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 1 Tag
In der aktuellen Folge des Legal Tech Verzeichnis Video-Podcast
interviewt LTV Herausgeber Patrick Prior den bekannten
Rechtsanwalt, Buchautoren und Legal Tech Experten Markus Hartung.
Folgende Themen wurden dabei besprochen: 1. Definition und Funktion
der Rechtsdienstleistung im RDG Das Rechtsdienstleistungsgesetz
(RDG) definiert eine Rechtsdienstleistung als jede Tätigkeit in
konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des
Einzelfalls erfordert (§2 Abs. 1 RDG). Chatbots können je nach
Fragestellung allgemeine Informationen oder individuelle
Rechtsdokumente bereitstellen, wobei eine klare Grenze zwischen
allgemeiner Auskunft und spezifischer Rechtsdienstleistung nicht
immer eindeutig ist. 2. Herausforderungen bei KI-basierten
Antworten Sprachmodelle wie ChatGPT basieren auf statistischen
Wahrscheinlichkeiten und liefern oft präzise, aber gelegentlich
fehlerhafte Antworten ("Halluzinationen"). Nutzer ohne juristische
Vorkenntnisse können die Qualität der Antwort oft nicht beurteilen.
Das Risiko besteht, dass Nutzer KI-Generierungen als rechtlich
verbindliche Beratung missverstehen, obwohl diese nicht die
Qualität menschlicher Rechtsberatung erreicht. 3. Vergleich mit
bestehenden Technologien Frühere Tools wie Smartlaw wurden als
benutzergeführte Programme angesehen, die eine begrenzte Anzahl
vordefinierter Dokumente generieren konnten. Im Gegensatz dazu sind
KI-Systeme wie ChatGPT nicht auf vorprogrammierte Lösungen
beschränkt und erstellen individuelle Antworten, was neue
rechtliche und ethische Fragen aufwirft. 4. Aktuelle Rechtslage und
Kontroversen Es ist unklar, ob KI-gestützte Antworten als
Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG gelten. Bisher wurden keine
gerichtlichen Entscheidungen oder offizielle Stellungnahmen
veröffentlicht. Die KI-Technologie wird derzeit eher als
Informationsquelle betrachtet, nicht als gezielte Rechtsberatung,
da die Programmierung keinen spezifischen Einzelfall adressiert. 5.
Zukunftsperspektiven und Regulierungsbedarf Der europäische AI Act
könnte eine Rolle bei der Regulierung solcher Technologien spielen,
insbesondere durch Aufklärungspflichten über die Natur der
KI-Generierungen. Anwälte müssen sich auf technologische
Veränderungen einstellen, da spezialisierte juristische
KI-Anwendungen potenziell zur Konkurrenz werden. Gleichzeitig
könnten Änderungen im RDG erforderlich sein, um diese Entwicklungen
rechtlich zu adressieren.
interviewt LTV Herausgeber Patrick Prior den bekannten
Rechtsanwalt, Buchautoren und Legal Tech Experten Markus Hartung.
Folgende Themen wurden dabei besprochen: 1. Definition und Funktion
der Rechtsdienstleistung im RDG Das Rechtsdienstleistungsgesetz
(RDG) definiert eine Rechtsdienstleistung als jede Tätigkeit in
konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des
Einzelfalls erfordert (§2 Abs. 1 RDG). Chatbots können je nach
Fragestellung allgemeine Informationen oder individuelle
Rechtsdokumente bereitstellen, wobei eine klare Grenze zwischen
allgemeiner Auskunft und spezifischer Rechtsdienstleistung nicht
immer eindeutig ist. 2. Herausforderungen bei KI-basierten
Antworten Sprachmodelle wie ChatGPT basieren auf statistischen
Wahrscheinlichkeiten und liefern oft präzise, aber gelegentlich
fehlerhafte Antworten ("Halluzinationen"). Nutzer ohne juristische
Vorkenntnisse können die Qualität der Antwort oft nicht beurteilen.
Das Risiko besteht, dass Nutzer KI-Generierungen als rechtlich
verbindliche Beratung missverstehen, obwohl diese nicht die
Qualität menschlicher Rechtsberatung erreicht. 3. Vergleich mit
bestehenden Technologien Frühere Tools wie Smartlaw wurden als
benutzergeführte Programme angesehen, die eine begrenzte Anzahl
vordefinierter Dokumente generieren konnten. Im Gegensatz dazu sind
KI-Systeme wie ChatGPT nicht auf vorprogrammierte Lösungen
beschränkt und erstellen individuelle Antworten, was neue
rechtliche und ethische Fragen aufwirft. 4. Aktuelle Rechtslage und
Kontroversen Es ist unklar, ob KI-gestützte Antworten als
Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG gelten. Bisher wurden keine
gerichtlichen Entscheidungen oder offizielle Stellungnahmen
veröffentlicht. Die KI-Technologie wird derzeit eher als
Informationsquelle betrachtet, nicht als gezielte Rechtsberatung,
da die Programmierung keinen spezifischen Einzelfall adressiert. 5.
Zukunftsperspektiven und Regulierungsbedarf Der europäische AI Act
könnte eine Rolle bei der Regulierung solcher Technologien spielen,
insbesondere durch Aufklärungspflichten über die Natur der
KI-Generierungen. Anwälte müssen sich auf technologische
Veränderungen einstellen, da spezialisierte juristische
KI-Anwendungen potenziell zur Konkurrenz werden. Gleichzeitig
könnten Änderungen im RDG erforderlich sein, um diese Entwicklungen
rechtlich zu adressieren.
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