067 Strafverfahren: Panik hilft nicht – nur wenige Verfahren enden mit einem Strafbefehl
REstart.067 – Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen – Dr.
Martin Bürmann und Gerhard Müller von Falk heißen Sie herzlich
willkommen!
11 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Wochen
Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, geht es vor allem um die
Frage, an welchem Tag das Unternehmen die Insolvenzreife erreicht
hat. Je länger der Zeitraum zwischen Insolvenzreife und
Antragstellung des Insolvenzverfahrens, desto höher fällt auch das
Strafmaß für die verantwortliche Geschäftsführung aus. Welche
Möglichkeiten sich aber für die Geschäftsführung bei der Anhörung
und im weiteren Verfahren zur Abwendung eines Strafbefehls bieten,
erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem
prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
Frage, an welchem Tag das Unternehmen die Insolvenzreife erreicht
hat. Je länger der Zeitraum zwischen Insolvenzreife und
Antragstellung des Insolvenzverfahrens, desto höher fällt auch das
Strafmaß für die verantwortliche Geschäftsführung aus. Welche
Möglichkeiten sich aber für die Geschäftsführung bei der Anhörung
und im weiteren Verfahren zur Abwendung eines Strafbefehls bieten,
erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem
prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
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