3 Arbeitgeberentscheidung die den Betriebsrat nichts angehen

3 Arbeitgeberentscheidung die den Betriebsrat nichts angehen

So viel ist klar: Ohne Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 Abs. 1 BetrVG) gibt es keine Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Doch längst nicht jede vom Arbeitgeber angeordnete Änderung etwa von Ort oder Tätigkeitsbild ist auch im Rechtssinne bereits...
35 Minuten

Beschreibung

vor 2 Wochen

So viel ist klar: Ohne Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 Abs. 1
BetrVG) gibt es keine Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Doch
längst nicht jede vom Arbeitgeber angeordnete Änderung etwa von
Ort oder Tätigkeitsbild ist auch im Rechtssinne bereits eine
Versetzung. Entsprechend groß sind die Unsicherheiten in der
betrieblichen Praxis, auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Die
Rechtsanwälte Tobias Gerlach aus München und Niklas Pastille,
LL.M. aus Berlin aber wissen Rat. Unbedingt reinhören! 


Themen der Episode:


Örtliche Veränderung, allerdings „bagatellhaft": Der BR ist
draußen

Neue Aufgaben, ohne umfassende bzw. dauerhafte Veränderung
des
Tätigkeitsbildes: Keine Zustimmungspflicht

Umsetzung, keine Versetzung: Das Drama um die „Monatsfrist“

„Schleichende“ Versetzung: Was tun?

5. Fazit für BR und SBV



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128

Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 2
https://www.waf-seminar.de/br164

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