Was geht, Wiebke von PRO ASYL? Weiter für Grundrechtsschutz in Geflüchteten-Lagern streiten!

Was geht, Wiebke von PRO ASYL? Weiter für Grundrechtsschutz in Geflüchteten-Lagern streiten!

Zwei langjährigen Gerichtsverfahren zum Verstoß gegen die Privatsphäre von Geflüchteten fanden am 15. Juni am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ihr Ende. Beim ersten klagten ehemalige Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Ellwangen, Baden-Württemberg. Nach e
9 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Zwei langjährigen Gerichtsverfahren zum Verstoß gegen die
Privatsphäre von Geflüchteten fanden am 15. Juni am
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ihr Ende. Beim ersten klagten
ehemalige Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Ellwangen,
Baden-Württemberg. Nach einer bundesweit bekannt gewordenen
Polizeirazzia in der Aufnahmeeinrichtung Ellwangen zielten die
Kläger:innen im ersten Verfahren darauf ab, die polizeiliche
Durchsuchung der Zimmer in Zuge von Abschiebungen zu unterbringen.
Die Klage wurde abgewiesen. Im zweiten Verfahren ging es um
Durchsuchungen von Behördenmitarbeiter:innen und private Security,
legitimiert durch die baden-württembergische Hausordnung für
Aufnahmeeinrichtungen. Die Klage wurde vom Gericht als unzulässig
abgelehnt. Wiebke Judith, Rechtsreferentin von PRO ASYL ordnet die
Verfahren ein und plädiert dafür die Kämpfe um Grundrechte von
Geflüchteten weiterzuführen.

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