Urteil zu Geschlechtseintrag bei Trans-Jugendlichen
Seit 2022 können Transmenschen ab dem 16. Lebensjahr ihr Geschlecht
und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern.
Ohne Einwilligung der Eltern. Das Bundesgericht zwingt in einem
Urteil besorgte Eltern, ihrem minderjährigen Kind d ...
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Beschreibung
vor 2 Wochen
Seit 2022 können Transmenschen ab dem 16. Lebensjahr ihr Geschlecht
und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern.
Ohne Einwilligung der Eltern. Das Bundesgericht zwingt in einem
Urteil besorgte Eltern, ihrem minderjährigen Kind die ID
herauszugeben.
und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern.
Ohne Einwilligung der Eltern. Das Bundesgericht zwingt in einem
Urteil besorgte Eltern, ihrem minderjährigen Kind die ID
herauszugeben.
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