#Rechtsprechung: Einnistung eines Pferdeembryos in Leihstute – Eigentumserwerb durch Verbindung
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vor 2 Wochen
Eine „Leihstute“ bringt ein Fohlen zur Welt, nachdem ihr die
befruchtete Eizelle einer „Spenderstute“ eingesetzt wurde. Gehört
das Fohlen dem Eigentümer der Leihstute, oder dem Eigentümer der
Spenderstute? Die Antwort bekommt Ihr hier von Dr. Jan Stefan
Lüdde, Rechtsanwalt und Repetitor. Dabei zeigt sich, dass die §§
947, 93 BGB sowie § 953 BGB auch diesen sehr modernen Sachverhalt
interessengerecht regeln, obwohl sie lange formuliert wurden,
bevor medizinisch-technisch mit einem solchen Fortschritt zu
rechnen war. Die vollständige klausurmäßige Aufbereitung der
zugehörigen Entscheidung des OLG Oldenburg durch Herrn Dr. Lüdde
findet Ihr in der RÜ 2024, 679.
Die einschlägigen Regelungen werden in unserem AS-Skript
Sachenrecht 1 (2025) und in unseren KK Karteikarten Sachenrecht
(2024) dargestellt. Leseprobe und Bestellmöglichkeiten gibt es
hier:
Skript Sachenrecht 1
Karteikarten Sachenrecht
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