Zukünftiges beA-Verbot bei Finanzämtern

Zukünftiges beA-Verbot bei Finanzämtern

4 Minuten

Beschreibung

vor 2 Wochen
In der aktuellen Folge stehen die zukünftigen Herausforderungen in
der Kommunikation mit den Finanzämtern im Mittelpunkt. Mit dem
Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2024 wird die Nutzung des
besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für die
Kommunikation mit Finanzämtern weitgehend untersagt, was die
Arbeitsweise der Rechtsanwaltschaft erheblich einschränkt. Dr.
Rosinus beleuchtet die Hintergründe dieser Regelung und fasst die
Kritikpunkte an der Gesetzesänderung zusammen.
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