#657 Gefährliche Telefonate: Was tun, wenn der Mitbeschuldigte anruft? Grenzen des Anwaltsgeheimnisses (Art. 271 StPO)
Zufallsfund mit Folgen: Wenn Anwälte ins Visier der Strafverfolger
geraten
15 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Wochen
Der Entscheid des Bundesgerichts 7B_990/2024 zeigt, wie eng die
Grenzen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses gezogen sind. Eine
Strafverteidigerin, die eine Mutter in einem Verfahren wegen
versuchter Tötung ihrer Tochter vertrat, geriet ins Visier der
Ermittlungen, weil sie mehrfach mit dem Kindsvater telefoniert
hatte. Im Rahmen einer Überwachung seiner Telefonate wurden
zufällig Gespräche zwischen ihm und der Anwältin aufgezeichnet.
Diese enthielten möglicherweise kolludierende Informationen aus
ihrem Mandat mit der Mutter. Die Staatsanwaltschaft beantragte
daraufhin um Genehmigung dieser Zufallsfunde. Das Bundesgericht
entschied, dass diese Aufzeichnungen verwertet werden dürfen, weil
das Berufsgeheimnis nur die direkte Kommunikation zwischen der
Anwältin und ihrer Mandantin schützt, nicht aber Gespräche mit
Dritten. Zusätzlich betont das Bundesgericht, dass das
Berufsgeheimnis nicht greift, wenn ein dringender Tatverdacht gegen
die Anwältin selbst besteht. Der Entscheid ist eine Warnung für
Strafverteidiger:innen! Vertrauliche Informationen sollten niemals
unüberlegt an Dritte weitergegeben werden. Sobald sensible
Informationen den geschützten Bereich des Mandats verlassen, sind
sie verwertbar – mit potenziell gravierenden Folgen für die
Strafverteidigung und die Anwältin selbst. Feedback, Fragen oder
andere Meinungen? Schreibe an
[bonin@blra.ch](https://www.duribonin.ch). Als Strafverteidiger
erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng
mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im
Podcast [Auf dem Weg als
Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt
[Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) gemeinsam mit seinen
Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte,
Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige …) zu
ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das
Rechtssystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei
genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des
Lebens und der Gesellschaft. Links zu diesem Podcast: - [Urteil
7B_990/2024 vom 31. Oktober
2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://31-10-2024-7B_990-2024&lang=fr&zoom=&type=show_document)
- Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) -
Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) -
[Lehrbücher für Anwaltsprüfung und
Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) - Das Buch zum
Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung,
Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Grenzen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses gezogen sind. Eine
Strafverteidigerin, die eine Mutter in einem Verfahren wegen
versuchter Tötung ihrer Tochter vertrat, geriet ins Visier der
Ermittlungen, weil sie mehrfach mit dem Kindsvater telefoniert
hatte. Im Rahmen einer Überwachung seiner Telefonate wurden
zufällig Gespräche zwischen ihm und der Anwältin aufgezeichnet.
Diese enthielten möglicherweise kolludierende Informationen aus
ihrem Mandat mit der Mutter. Die Staatsanwaltschaft beantragte
daraufhin um Genehmigung dieser Zufallsfunde. Das Bundesgericht
entschied, dass diese Aufzeichnungen verwertet werden dürfen, weil
das Berufsgeheimnis nur die direkte Kommunikation zwischen der
Anwältin und ihrer Mandantin schützt, nicht aber Gespräche mit
Dritten. Zusätzlich betont das Bundesgericht, dass das
Berufsgeheimnis nicht greift, wenn ein dringender Tatverdacht gegen
die Anwältin selbst besteht. Der Entscheid ist eine Warnung für
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Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige …) zu
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