Das EU-Vermögensregister kom
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vor 2 Wochen
Ein Standpunkt von Norbert Häring.
Als bekannt wurde, dass die EU-Kommission eine Studie zur
Machbarkeit eines allgemeinen Vermögensregisters ausgeschrieben
hatte, tat diese so, als verfolge sie solche Pläne gar nicht. Die
Machbarkeitsstudie ist fertiggestellt, und alles deutet darauf
hin, dass die EU die finanzielle Totalüberwachung der Bürger auf
dem Umweg über die Banken einführt. Weder von diesen noch von der
Aufsicht ist zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage die
Banken neuerdings Auskunft über das Gesamtvermögen der Kunden
verlangen .
Unter dem Titel „Machbarkeitsstudie für ein Europäisches
Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung
von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ hat die EU-Kommission
2021 den Untersuchungsauftrag ausgeschrieben, wie sich die
verschiedenen nationalen und EU-weiten Informationsquellen über
Vermögenseigentum verknüpfen lassen, um ein umfassendes Bild über
die Vermögenswerte aller Bürger und Unternehmen in der EU zu
bekommen. Seit März ist der Abschlussbericht
des Brüsseler Centre for European Policy
Studies (CEPS) und der Unternehmensberatung EY
veröffentlicht. Von der Lektüre des knapp 400 Seiten starken
wüstenwindtrockenen Werkes rate ich Normalsterblichen ab.
Ich schrieb im August 2021 über die
Absicht der Kommission, deutsche Mainstream-Medien ein paar
Wochen später . Den dadurch aufgeweckten
EU-Parlamentariern antwortete die Kommission, man habe keine
Pläne für ein EU-weites Vermögensregister. Dieses stehe in keinem
Arbeitsprogramm der Kommission. Die Parlamentarier und die Medien
gaben sich mit dem halblebigen Dementi zufrieden. Das war
hochgradig naiv und voreilig.
Denn alles deutet darauf hin, dass die EU-Kommission am Vorhaben
arbeitet, die Bürger einer finanziellen Totalüberwachung zu
unterwerfen. Im Mai 2024 beschloss der EU-Rat auf Vorschlag
der Kommission ein Paket von gesetzlichen
Maßnahmen gegen Geldwäsche. Dazu gehört eine Richtlinie
, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, zentrale
Bankkontenregister einzurichten, „die die zeitnahe Ermittlung
aller natürlichen oder juristischen Personen ermöglichen, die bei
Kredit- oder Finanzinstituten in ihrem Hoheitsgebiet (…)
Depotkonten, Kryptowertekonten und Schließfächer innehaben oder
kontrollieren“. Ebenso müssen sie zentrale Immoblienregister und
zentrale Register zu den Eigentümern von Unternehmen einrichten.
Damit Behörden aus allen Mitgliedstaaten direkten Zugriff auf
diese Informationen haben, müssen die Regierungen zentrale
Zugangsstellen einrichten...hier weiterlesen:
https://apolut.net/das-eu-vermogensregister-kommt-durch-die-hintertur-von-norbert-haring/
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