Take a Walk on the Wild Side – Datenschutz, Biases und Urheberrecht in der KI
mit Thomas Fuchs, Dr. Stefan Brink, Malini Nanda, Martin Raasch und
Fabian Reinholz
1 Stunde 38 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Woche
Am 28.11.2024 fand der 2. HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm
mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und
Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei
Podcastfolgen gemacht. In der zweiten Sonderfolge geht es um
Datenschutz, (Kollektiv-)Arbeitsrecht, Biases und das Urheberrecht.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat seine
Thesen zu personenbezogenen Daten in Large Language Models
vorgestellt. Es geht also um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit
des Trainings von KI-Modellen mit Daten mit Personenbezug und die
Frage, ob diese Daten in den Modellen noch enthalten sind. Herr
Fuchs wies dabei auch auf die Unterschiede zwischen KI-Modellen und
KI-Systemen hin. Außerdem sprach er über konkrete Anwendungsfälle
von KI-Systemen in der Hamburgischen Beratungspraxis. Stefan Brink,
ehemaliger Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg hat über
künstliche Intelligenz und Beschäftigtendaten gesprochen. Auch er
brachte Beispiele, wo KI-Systeme im Beschäftigtenkontext bereits
eingesetzt werden und welche Rechtsgrundlagen für die damit
einhergehende Datenverarbeitung in Betracht kommen. Gleiches Thema
unterschiedlicher Schwerpunkt: Unsere Kollegin Malini Nanda
berichtet aus Ihrer Beratungspraxis und spricht über
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Einführung von
KI-Lösungen, die auch die Belegschaft betreffen. Es geht um erste
Gerichtsentscheidungen im Kollektivarbeitsrecht bei der Einführung
von KI-Tools, die auch zur Überwachung von Beschäftigten dienen
können. Eine etwas andere Stoßrichtung hatte der sehr praxisnahe
Vortrag von Martin Raasch, KI-Berater bei Brainosphere. Er zeigte
am praktischen Beispiel, wie schnell Biases in KI-Systeme geraten
und wie man damit umgeht. Es geht um (un)gewollte Diskriminierung
und Möglichkeiten der Verhinderung. Außerdem sprach er über Vor-
und Nachteile synthetischer Daten zum Training von KI-Modellen. Den
Abschluss unseres KI-Tages bildete das IP-Recht. Fabian Reinholz
berichtete über die Anwendung der Text- und Datamining Schranke bei
der Vorbereitung des Trainings von KI-Modellen. Er stellte auch die
Klagen von LAION und GEMA vor, bei denen es um die angebliche
urheberrechtswidrige Nutzung von Werken für das KI-Training geht.
Dr. Till Prömmel ist Leiter IP-Recht bei der Bundesdruckerei und
beschäftigt sich vor allem mit Patenten. Er berichtete über die
Patentierfähigkeit von KI-Lösungen. Es ging auch um die Frage, ob
"die KI" als Erfinderin eingetragen werden kann ("Nein!" meinen
nicht nur BGH und Till Prömmel).
mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und
Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei
Podcastfolgen gemacht. In der zweiten Sonderfolge geht es um
Datenschutz, (Kollektiv-)Arbeitsrecht, Biases und das Urheberrecht.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat seine
Thesen zu personenbezogenen Daten in Large Language Models
vorgestellt. Es geht also um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit
des Trainings von KI-Modellen mit Daten mit Personenbezug und die
Frage, ob diese Daten in den Modellen noch enthalten sind. Herr
Fuchs wies dabei auch auf die Unterschiede zwischen KI-Modellen und
KI-Systemen hin. Außerdem sprach er über konkrete Anwendungsfälle
von KI-Systemen in der Hamburgischen Beratungspraxis. Stefan Brink,
ehemaliger Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg hat über
künstliche Intelligenz und Beschäftigtendaten gesprochen. Auch er
brachte Beispiele, wo KI-Systeme im Beschäftigtenkontext bereits
eingesetzt werden und welche Rechtsgrundlagen für die damit
einhergehende Datenverarbeitung in Betracht kommen. Gleiches Thema
unterschiedlicher Schwerpunkt: Unsere Kollegin Malini Nanda
berichtet aus Ihrer Beratungspraxis und spricht über
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Einführung von
KI-Lösungen, die auch die Belegschaft betreffen. Es geht um erste
Gerichtsentscheidungen im Kollektivarbeitsrecht bei der Einführung
von KI-Tools, die auch zur Überwachung von Beschäftigten dienen
können. Eine etwas andere Stoßrichtung hatte der sehr praxisnahe
Vortrag von Martin Raasch, KI-Berater bei Brainosphere. Er zeigte
am praktischen Beispiel, wie schnell Biases in KI-Systeme geraten
und wie man damit umgeht. Es geht um (un)gewollte Diskriminierung
und Möglichkeiten der Verhinderung. Außerdem sprach er über Vor-
und Nachteile synthetischer Daten zum Training von KI-Modellen. Den
Abschluss unseres KI-Tages bildete das IP-Recht. Fabian Reinholz
berichtete über die Anwendung der Text- und Datamining Schranke bei
der Vorbereitung des Trainings von KI-Modellen. Er stellte auch die
Klagen von LAION und GEMA vor, bei denen es um die angebliche
urheberrechtswidrige Nutzung von Werken für das KI-Training geht.
Dr. Till Prömmel ist Leiter IP-Recht bei der Bundesdruckerei und
beschäftigt sich vor allem mit Patenten. Er berichtete über die
Patentierfähigkeit von KI-Lösungen. Es ging auch um die Frage, ob
"die KI" als Erfinderin eingetragen werden kann ("Nein!" meinen
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