Folge 2 - Ab in den Förderdschungel
15 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
In der neuesten Episode von „Der Knoche Talk“ bespricht Andre
Knoche die komplexen Themen rund um die neue Heizungsverordnung,
erneuerbare Energien und die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Wer plant, seine alte Heizung zu ersetzen oder eine neue Heizung
zu installieren, sollte sich diese Folge nicht entgehen
lassen!
1. Das neue Heizungs-Gesetz ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 trat eine Regelung in Kraft, die besagt,
dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen
müssen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Altbauten, wobei
es für Altbauten noch gewisse Ausnahmen gibt. In Gemeinden ohne
Wärmeplanung darf weiterhin Gas und Öl verwendet werden –
allerdings nur bis spätestens 2029. Ab diesem Zeitpunkt muss auf
grüne Brennstoffe wie Biomethan, Bio-Flüssiggas oder synthetische
Brennstoffe umgestellt werden.
2. Gas- und Ölheizungen: Lohnt sich das noch?
Für Hausbesitzer, die noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen
möchten, gibt es einige Überlegungen. Neben den steigenden
CO₂-Abgaben, die von aktuell 45 € pro Tonne bis auf 150 € steigen
könnten, sollte auch der Fokus auf die langfristigen
Betriebskosten gelegt werden. Häufig sind es nicht die
Anschaffungskosten, sondern die laufenden Kosten über die
nächsten 20 Jahre, die eine größere Rolle spielen.
3. Fördermöglichkeiten im Überblick
Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, kann
von attraktiven Förderprogrammen profitieren. Diese werden sowohl
für Hybridsysteme, bei denen z. B. eine Gasheizung durch eine
Wärmepumpe unterstützt wird, als auch für vollständig erneuerbare
Systeme wie Pelletheizungen oder Wärmepumpen angeboten.
Basisförderung: Jeder Hausbesitzer erhält eine Basisförderung von
30 % auf die Gesamtkosten, wobei die förderfähigen Kosten bei
Einfamilienhäusern auf 30.000 € gedeckelt sind.
Geschwindigkeitsbonus: Wer schnell handelt und eine alte Öl-,
Kohle- oder Gasheizung (älter als 20 Jahre) ersetzt, kann einen
zusätzlichen Bonus von 20 % erhalten. Das ergibt bei einem
Investitionsvolumen von 30.000 € eine Förderung von insgesamt 50
% bzw. 15.000 €.
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