(7) Betriebsbedingte Kündigung: Von der Sozialauswahl bis zur Massenentlassung
30 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Betriebsbedingte Kündigung hört man meistens in Zusammenhang mit
Sparmaßnahmen. Doch wann ist diese Kündigungsform überhaupt
zulässig?
Der Arbeitgeber muss einen nachvollziehbaren
wirtschaftlichen Grund für die Kündigung nachweisen.
Zudem muss er prüfen, ob es im Unternehmen andere freie Stellen
gibt, auf die die betroffenen Mitarbeiter wechseln können. Gibt
es keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, muss der Arbeitgeber
eine Sozialauswahl durchführen, um zu entscheiden, welche
Mitarbeiter gekündigt werden. Diese Auswahl muss fair sein und
Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten
berücksichtigen.
Entlässt der Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern
innerhalb von 30 Tagen, muss er dies der Bundesagentur für Arbeit
mitteilen. So eine Massenentlassung gilt
übrigens ab einer Anzahl von 10% aller Beschäftigten in dem
Unternehmen. Hierzu zählen neben Betriebsbedingten Kündigungen
auch Aufhebungsverträge.
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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß
von Battke Grünberg
Produktion: evergabe.de-Academy
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