(6) Krankheitsbedingte Kündigung vs. Personenbedingte Kündigung bei Suchtproblemen
32 Minuten
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vor 5 Monaten
Krankheitsbedingte Kündigung: Diese Art der
Kündigung wird oft emotional diskutiert, da sie durch den
Krankheitszustand eines Mitarbeiters bedingt ist und das Team
belastet. Besonders bei längerfristigen oder häufigen
Erkrankungen kann eine Kündigung erfolgen, wenn betriebliche oder
wirtschaftliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Dabei
muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Dies bedeutet,
dass die zukünftige Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters stark in
Frage gestellt ist, was durch längere Fehlzeiten (z. B. über
eineinhalb Jahre) oder häufige Kurzerkrankungen (z. B. 40
Arbeitstage pro Jahr) nachgewiesen werden kann.
Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird,
sollte ein BEM angeboten werden, um mögliche Lösungen zur
Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu prüfen. Ohne dieses
Angebot könnte eine Kündigung im Prozess angefochten werden.
Personenbedingte Kündigung bei Suchtproblemen:
Mitarbeiter, die aufgrund von Suchtproblemen ihre
Arbeitspflichten nicht erfüllen können, könnten theoretisch durch
Eingeständnis ihrer Sucht eine Kündigung abwenden. In der Praxis
geschieht dies jedoch selten, da Betroffene ihre Suchtprobleme
oft nicht offenlegen. Arbeitgeber bemühen sich oft jahrelang,
suchtkranken Mitarbeitern entgegenzukommen. Dies kann jedoch zu
Spannungen im Team führen, wenn andere Mitarbeiter sich
benachteiligt fühlen. Langfristige Nichtveränderung des Zustands
trotz Unterstützung kann schließlich zur Kündigung führen, um die
Arbeitsbelastung und den Druck auf das restliche Team zu
reduzieren.
Mehr zum Thema personenbedingte Kündigung hörst Du in Folge 6 von
Recht gecheckt.
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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß
von Battke Grünberg
Produktion: evergabe.de-Academy
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